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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 373)

  1. V ZR 234/91 - Verjährungseinrede; Verwirkung des Grundbuchberichtigungsanspruchs
    Leitsatz: a) Die nach dem Recht der DDR eingetretene Verjährung ist in einem Rechtsstreit um den Anspruch nach dem 3. Oktober 1990 nicht mehr von Amts wegen zu berücksichtigen. b) Der Grundbuchberichtigungsanspruch kann verwirkt werden. c) Sind bei fehlerhafter Subsumtion unter einen unbestimmten Rechtsbegriff (hier: Verwirkung) weitere tatsächliche Feststellungen weder erforderlich noch zu erwarten, so kann das Revisionsgericht die Anknüpfungstatsachen selbst dahin würdigen, ob sie die Subsumtion zulassen.
    BGH
    30.04.1993
  2. V ZR 250/92 - Nachbarrecht; Baumsturz auf Nachbargrundstück; Ausgleichsanspruch
    Leitsatz: Pflanzt oder unterhält der Eigentümer auf seinem Grundstück einen Baum und stürzt dieser infolge eines ungewöhnlich heftigen Sturms auf das Nachbargrundstück, so sind die damit verbundenen Beeinträchtigungen dem Eigentümer regelmäßig dann nicht als Störer im Sinne des § 1004 Abs. 1 BGB zuzurechnen, wenn der Baum gegenüber normalen Einwirkungen der Naturkräfte hinreichend widerstandsfähig gewesen ist. Ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt dann nicht in Frage.
    BGH
    23.04.1993
  3. V ZR 87/92 - Ausreiseverkauf; Schenkung als Scheingeschäft; Vorrang des Vermögensgesetzes; unlautere Machenschaften; unredlicher Erwerb
    Leitsatz: a) Haben die Parteien, um die Folgen der Zwangsveräußerung des in der ehemaligen DDR gelegenen Grundbesitzes für den Ausreisewilligen abzumildern, eine Schenkung beurkunden lassen, tatsächlich aber eine Gegenleistung des Erwerbers vereinbart, so ist die Berufung auf den hierdurch begründeten zivilrechtlichen Mangel durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen. b) Der Rechtserwerb ist nicht unredlich im Sinne des Vermögensgesetzes, wenn der Erwerber, um die Folgen der Zwangsveräußerung für den Ausreisewilligen abzumildern, mit diesem einen notariellen Schenkungsvertrag über Grundvermögen in der ehemaligen DDR geschlossen, tatsächlich aber die Erbringung einer Gegenleistung vereinbart hat; Unredlichkeit liegt in diesem Falle vor, wenn der Erwerber sich nur zum Schein über die Unvollständigkeit der Beurkundung hinwegsetzt, in Wirklichkeit aber die Absicht gehabt hat, die formwidrig vereinbarte Gegenleistung dem Veräußerer vorzuenthalten. c) Ist die Berufung auf die zivilrechtlichen Mängel eines Veräußerungsgeschäftes durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, so stehen dem Veräußerer bei einer Leistungsstörung gegen den redlichen Erwerber die hierfür nach dem Zivilrecht vorgesehenen Ansprüche zu.
    BGH
    16.04.1993
  4. XII ZR 265/91 - Fortgeltung der Altverträge über Erholungsgrundstück; Streitwert für Herausgabeklage
    Leitsatz: 1. Der Streitwert für eine Klage des Verpächters auf Räumung und Herausgabe des Pachtgrundstücks bemißt sich nach § 9 ZPO nach der 12 1/2fachen Jahrespacht zuzüglich der vereinbarten Leistungen anderer Art. 2. a) Die Beendigung von Verträgen über die Nutzung von Erholungs- und Freizeitgrundstücken, die vor dem Wirksamwerden des Beitritts auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschlossen worden sind, richtet sich nach Art. 232 § 4 Abs. 1 EGBGB auch dann ausschließlich nach § 314 ZGB, wenn die Verträge schon vor dem Inkrafttreten des ZGB am 1. Januar 1976 bestanden haben. b) Die Weitergeltung der §§ 312 ff. ZGB für solche Verträge ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
    BGH
    31.03.1993
  5. XII ZR 198/91 - Mietzahlungsanspruch; Weitervermietung nach Auszug des Mieters
    Leitsatz: Ist der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen und hat keine Miete mehr gezahlt, und vermietet der Vermieter daraufhin das Mietobjekt zu einem niedrigeren Miet-zins weiter, der dem erzielbaren Marktpreis entspricht, so bleibt der Mieter verpflichtet, die Mietdifferenz zu zahlen. Er kann sich gegenüber dem Mietzinsanspruch des Vermieters nicht darauf berufen, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung an ihn nicht mehr in der Lage gewesen.
    BGH
    31.03.1993
  6. V ZR 107/92 - Übereignungserklärung; Auflassung; Beurkundung von Grundstückskaufverträgen; Nachholung der Auflassung; DDR-Grundstück; Auflassungsvollmacht
    Leitsatz: Wurde vor dem 3. Oktober 1990 in der Bundesrepublik Deutschland ein Kaufvertrag über in der DDR gelegene Grundstücke beurkundet, so kann die Berufung auf das Fehlen einer nach § 297 Abs. 1 Satz 1 ZGB erforderlichen Erklärung treuwidrig sein, wenn - wie vertraglich ausdrücklich vorgesehen - aufgrund einer im Vertrag gültig erteilten und unwiderruflichen Vollmacht diese Erklärung später nachgeholt wurde.
    BGH
    26.03.1993
  7. III ZR 60/91 - Fluglärmimmissionen von Militärflughafen; Entschädigungsansprüche wegen enteignenden Eingriffs durch Fluglärm
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen von Entschädigungsansprüchen wegen Fluglärmimmissionen, die von einem Militärflughafen ausgehen (hier: enteignender Eingriff durch Fluglärm).
    BGH
    25.03.1993
  8. VI ZR 176/92 - Wohnungseigentum; Verwalterhaftung; Sturmschäden; Gebäudesicherungspflicht
    Leitsatz: 1. Den Verwalter von Wohnungseigentum, der gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG für die ordnungsmäßige Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu sorgen hat, trifft aufgrund von § 838 BGB die Einstandspflicht für den durch die Ablösung von Teilen des ver-walteten Gebäudes verursachten Schaden nach Maßgabe des § 836 BGB. 2. a) Der für die Sicherheit eines Gebäudes Verantwortliche hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die aus technischer Sicht geboten und geeignet sind, die Gefahr einer Ablösung von Dachteilen, sei es auch nur bei starkem Sturm, nach Möglichkeit rechtzeitig zu erkennen und ihr zu begegnen; dies gilt um so mehr, je älter das Gebäude und seine Dachkonstruktion ist. b) Zu den Anforderungen an den nach § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Gebäudesicherungspflichtigen zu führenden Entlastungsbeweis bei witterungsbedingter Ablösung von Teilen des Flachdaches eines achtgeschossigen Gebäudes.
    BGH
    23.03.1993
  9. V ZR 247/91 - Ausreiseverkauf; formnichtiger Treuhandvertrag
    Leitsatz: a) Das Revisionsgericht ist durch § 17 a Abs. 5 GVG nicht an der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtswegs gehindert, wenn das Berufungsgericht diese Frage verneint und die Klage deshalb abgewiesen hat. b) Haben die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR zum Schein einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden lassen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollen, so ist dieser nicht Eigentümer geworden; nach dem Beitritt besteht kein Bedürfnis, dem formnichtigen Treuhandvertrag (nach § 242 oder dem Rechtsgedanken des § 313 Satz 2 BGB) Bestandsschutz zu verleihen, denn die Parteien haben den mit dem verdeckten Geschäft verfolgten Zweck im Ergebnis erreicht. c) Das Vermögensgesetz schließt zivilrechtliche Ansprüche nicht aus, die darauf zurückzuführen sind, daß die Parteien zur legalen Ausreise aus der ehemaligen DDR einen Grundstücks-/Eigenheimkaufvertrag beurkunden ließen, dem Erwerber aber nur die Stellung eines Treuhänders einräumen wollten.
    BGH
    19.03.1993
  10. VII ZR 176/92 - Baubetreuungsvertrag; Planungsvertrag; Koppelungsverbot; Honorierung der Planungsleistung
    Leitsatz: Vereinbaren die Parteien eines angestrebten Baubetreuungsvertrages, daß der Baubetreuer zunächst die Leistungen nach Phasen 1 und 2 des § 15 Abs. 1 HOAI zu erbringen hat, und sieht der Planungsvertrag für den Fall, daß der Bauinteressent die vorgesehenen Bauleistungen nicht in Anspruch nimmt, eine Honorierung der Planungsleistung vor, verstößt der Planungsvertrag in der Regel nicht gegen das Koppelungsverbot des Art. 10 § 3 MietRVerbG, auch wenn der Bau betreuer das zu bebauende Grundstück "an der Hand" hat.
    BGH
    18.03.1993