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  1. V ZR 157/92 - Kaufvertrag; Eigenschaftszusicherung; Erschließungskosten
    Leitsatz: Die Erklärung des Grundstücksverkäufers im notariellen Kaufvertrag, Kosten der Erschließung seien im Preis enthalten, ist nicht die Zusicherung einer Eigenschaft des Grundstücks, sondern eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Bestimmung, wer im Innenverhältnis die Erschließungskosten zu tragen hat (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 28. November 1980, V ZR 105/79, NJW 1981, 1600, 1601).
    BGH
    02.07.1993
  2. III ZR 36/92 - Amtshaftung; Schadensersatzanspruch des Antragstellers wegen rechtswidrigen Ablehnung einer Bauvoranfrage
    Leitsatz: Im Falle der rechtswidrigen Ablehnung einer Bauvoranfrage bestimmt sich die haftungsrechtliche Zurechnung danach, wie sich die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde im Außenverhältnis zu dem Antragsteller darstellt. Wird der Bescheid nur damit begründet, daß die Gemeinde das erforderliche Einvernehmen verweigert hat, hat grundsätzlich allein die Gemeinde für den dem Antragsteller entstehenden Schaden aufzukommen. Geht hingegen aus dem ablehnenden Bescheid der Bauaufsichtsbehörde hervor, daß sie das Vorhaben auch aufgrund einer eigenen Sachprüfung und Überzeugungsbildung für unzulässig hält, ist je nachdem, ob sie sich auf die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens als zusätzlichen Grund für die - rechtswidrige - Ablehnung stützt oder nicht, eine gemeinschaftliche Verantwortlichkeit zusammen mit der Gemeinde oder eine alleinige Haftung der Bauaufsichtsbehörde gegeben (im Anschluß an BGHZ 118, 263).
    BGH
    01.07.1993
  3. XII ZR 161/91 - Gewerberaum; Stromversorgung
    Leitsatz: Ein Mietvertrag über gewerbliche Räume berechtigt den Vermieter nicht ohne weiteres, die vermieteten Räume statt ihres an sich mög-lichen Anschlusses an die öffentliche Stromversorgung selbst mit elektrischer Energie zu versorgen; vielmehr bedarf es dazu grundsätzlich einer ausdrücklichen Absprache.
    BGH
    30.06.1993
  4. IV ZR 205/92 - Pflichtteilberechnung; Ausgleichspflicht bei nachträglicher Restitution oder Entschädigung; Grundstückswertschätzung; Umrechnung der Entschädigungsleistung; Anwendbarkeit des Erbrechts der DDR auf den erst durch das Vermögensgesetz ausgelösten Pflichtteilsanspruch; Verjährung des Pflichteilsanspruchs
    Leitsatz:  1.a) § 2313 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 3 BGB ist analog anwendbar, wenn der Erbe aufgrund des Vermögensgesetzes ein vor dem Erbfall in der ehemaligen DDR enteignetes Grundstück des Erblassers entweder zurückerhält oder für das Grundstück eine Entschädigung bekommt. b) 1. Für die Berechnung des Pflichtteils ist bei Rückerstattung des Grundstücks dessen Wert in Geld im Zeitpunkt der Wiedererlangung des Eigentums zu schätzen. Dieser Betrag ist unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes auf den Geldwert im Zeitpunkt des Erbfalls umzurechnen. 2. Erhält der Erbe statt dessen für die Grundstücke Entschädigungsleistungen in Geld, kann der Pflichtteil von dem ausgezahlten Betrag berechnet werden, wenn der Kaufkraftschwund seit dem Erbfall schon bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt worden sein sollte. Anderenfalls muß auch die Entschädigungsleistung auf den Betrag umgerechnet werden, der sich bei einer Auszahlung der Entschädigung schon im Zeitpunkt des Erbfalls in Anbetracht des Kaufkraftschwundes ergeben hätte. Nur davon ist der Pflichtteil zu berechnen. 3.Das im Zeitpunkt des Erbfalls geltende Erbrecht der DDR ist auf den erst durch das Vermögensgesetz ausgelösten Pflichtteilsanspruch nicht anzuwenden. Insoweit handelt es sich nicht um einen vor dem Wirksamwerden des Beitritts abgeschlossenen Vorgang. Vielmehr gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4.Die Verjährung des durch das Vermögensgesetz begründeten Pflichtteilsanspruchs beginnt abweichend von § 2332 Abs. 1 BGB erst mit dem Inkrafttreten des Vermögensgesetzes.
    BGH
    23.06.1993
  5. IX 206/92 - Verjährung; Schadensersatz des Vermieters
    Leitsatz: Auch ein Schadensersatz des Vermieters wegen vorsätzlicher Beschädigung der Mietsache verjährt nach § 558 BGB in sechs Monaten (Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    17.06.1993
  6. VIII ARZ 2/93 - Mieterhöhungsverlangen; Sperrfrist; Jahresfrist
    Leitsatz: Ein gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG gestelltes Mietzinserhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es dem Mieter vor Ablauf der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MHG geltenden Sperrfrist zugeht.
    BGH
    16.06.1993
  7. IV ZR 226/92 - Gebäudeversicherung; Leitungswasserversicherung; Beschädigung des Heizkessels
    Leitsatz: In der Leitungswasserversicherung fällt auch die Beschädigung des Heizkessels, die durch das Platzen eines im Heizkessel befindlichen Wasserrohrs verursacht worden ist, unter das versicherte Risiko.
    BGH
    16.06.1993
  8. V ZR 66/92 - Wohnungstauschvertrag in nicht mehr durchführbaren Besitzwechselverfahren; ergänzende Vertragsauslegung
    Leitsatz: Steht ein Wohnungstauschvertrag in rechtlicher Einheit mit einem Besitzwechselverfahren, das nach dem Beitritt nicht mehr fortgeführt werden konnte, kann sich ein Recht zum Besitz aus einer ergänzenden Vertragsauslegung des Wohnungstauschvertrages ergeben.
    BGH
    28.05.1993
  9. V ZR 99/92 - Ausreiseverkauf; Schenkung als Scheingeschäft; Vorrang des Vermögensgesetzes
    Leitsatz: a) Die Berufung auf die zivilrechtlichen Folgen eines Scheingeschäfts ist durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Parteien mit ihm bezweckten, bei einem Zwangsverkauf die Einschränkungen des Grundstücks- und Zahlungsverkehrs (hier: Devisenbestimmungen) in der DDR im Interesse des Ausreisewilligen zu umgehen (im Anschluß an Senatsurteil vom 16. April 1993, V ZR 87/92, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). b) Ein zum Schein als Schenkung bezeichnetes, tatsächlich aber als Kauf gewolltes Grundstücksgeschäft kann nicht entsprechend § 305 Abs. 3 ZGB (Geltung des zu Täuschungszwecken zu niedrig bezeichneten Kaufpreises) aufrechterhalten werden. c) Das Vermögensgesetz knüpft beim Ausgleich der Interessen nicht an die äußere Ordnungsfunktion der in der DDR damals geltenden Vorschriften, sondern an das Abwehrrecht des zur Aufgabe seines Eigentums Genötigten an (zu c: Leitsatz der Redaktion).
    BGH
    07.05.1993
  10. V ZB 9/92 - Wohnungseigentumsverwalter; Sondervergütung für gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche der Wohnungseigentümer
    Leitsatz: Macht der von den Wohnungseigentümern hierzu ermächtigte Verwalter Ansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich geltend, handelt es sich nicht um eine unerlaubte Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Dem Verwalter kann hierfür von den Wohnungseigentümern eine Sondervergütung bewilligt werden, die er nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abrechnen darf.
    BGH
    06.05.1993