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Suchergebnis Urteilssuche (81 - 90 von 373)

  1. 24 W 914/93 - Wohnungseigentum; Instandhaltung; Sanierungsmaßnahme; ordnungsgemäße Verwaltung; Flachdach; Walmdach
    Leitsatz: Die Sanierung eines im Zeitpunkt der Bildung des Wohnungseigentums vorhandenen Flachdachs durch Wiederherstellung der ursprünglichen Walmdachkonstruktion kann sich im Rahmen ordnungsgemäßer Instandsetzung halten, wenn diese Maßnahme zur dauerhaften Schadensbeseitigung technisch geboten ist und nach Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse wirtschaftlich sinnvoll erscheint und nicht lediglich aus ästhetischen oder städtebaulichen Gründen der Wiederherstellung des Vorkriegszustandes des Daches oder der Angleichung des Hauses an das Nachbargebäude dient (im Anschluß an BayObLGZ 1990, 28).
    KG
    22.12.1993
  2. 24 W 875/93 - Wohnungseigentum; Stimmrechtsauschluss
    Leitsatz: Der Wohnungseigentümer, dem durch einen Beschluß der Wohnungseigentümer eine Klagebefugnis erteilt werden soll, ist von der Abstimmung darüber nicht ausgeschlossen.
    KG
    22.12.1993
  3. 4 U 11/93 - Grundbuchberichtigung; Löschung; Aufbauhypothek; Westgrundstück; Hypothekenbestellung; Rechtsmangel; Vorrang des Vermögensgesetzes; Verwaltung (nicht staatliche)
    Leitsatz: 1. Ein auf Löschung von Aufbauhypotheken gerichteter Grundbuchberichtigungsanspruch ist bei Verwaltung nicht enteigneter Grundstücke Westdeutscher auf lediglich privatrechtlicher Grundlage durch das Vermögensgesetz nicht vornherein ausgeschlossen. 2. Ob eine analoge Anwendung des Vermögensgesetzes in Fällen auch nicht staatlicher Verwaltung i. S. d. § 1 Abs. 4 VermG in Betracht kommt, kann dahinstehen, wenn ein zusätzlicher Mangel nach DDR Recht bereits zur Unwirksamkeit der Hypothekenbestellung geführt hat; in diesem Fall werden - entsprechend der Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH - zivilrechtliche Ansprüche durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen.
    OLG Dresden
    17.12.1993
  4. 8 REMiet 4/93 - Mieterhöhung; Stichtagsdifferenz; Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Leitsatz: 1. Im Mieterhöhungsrechtsstreit kann das Gericht wegen der Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete, die in der Zeit zwischen der Datenerhebung zum Mietspiegel und dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens eingetreten ist (sog. Stichtagsdifferenz), einen Zu-schlag zu dem für die Wohnung zutreffenden Mietspiegelwert machen. 2. Dabei kann es sich aber nicht um einen pauschalen Zuschlag handeln, z. B. im Wege der Schätzung auf Grund eines allgemeinen Preis-indexes für die Lebenshaltungskosten oder eines undifferenzierten Wohnungsmietenindexes. Vielmehr ist die Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmiete zu ermitteln, die bei vergleichbaren Wohnungen in der Gemeinde eingetreten ist.
    OLG Stuttgart
    15.12.1993
  5. 24 W 2014/93 - Wohnungseigentum; Einbruchssicherung; Mehrheitsbeschluß
    Leitsatz: Bei feststellbarer erhöhter Einbruchsgefahr kann ein einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft den Anspruch auf Gestattung haben, daß er auf eigene Kosten und bis zur Schaffung gemeinschaftlicher Sicherungsmaßnahmen bisher nicht vorhandene Einbruchssicherungen vor den Fenstern seiner Wohnung (hier: Fenstergitter) anbringt. Die Einzelheiten der Gestattung kann die Gemeinschaft mit Mehrheitsbeschluß regeln.
    KG
    15.12.1993
  6. 1W 6804/92 - Beurkundungskosten; Veräußerung von Geschäftsanteilen durch Teuhandanstalt; Kaufpreis
    Leitsatz: 1. Der Geschäftswert für die Beurkundung eines notariellen Vertrages, mit dem die Treuhandanstalt als alleinige Gesellschafterin einer GmbH Geschäftsanteile der GmbH veräußert, ist nach dem objektiven Wert der Geschäftsanteile zu bestimmen, der in der Regel dem erzielten Kaufpreis entspricht. 2. Zu dem Kaufpreis in diesem Sinn gehören nicht nur der nominell als Kaufpreis ausgewiesene Betrag, sondern auch ein vereinbarter bedingter Kaufpreis - etwa in Form von Nachbewertungs- und Spekulationsklauseln - sowie der Wert sonstiger echter Verpflichtungen, die der Käufer eingegangen ist, wie eine Investitionsverpflichtung, die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern zu beschäftigen und wesentliche Betriebsgrundlagen nicht zu veräußern. 3. Der Wert des bedingten Kaufpreises ist nach § 30 Abs. 1 KostO zu bestimmen. Der Wert der Investitionsverpflichtung, der Beschäftigungsverpflichtung und der Verpflichtung, keine wesentlichen Betriebsgrundlagen zu veräußern, richtet sich dagegen nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 KostO, weil an der Erfüllung dieser Verpflichtungen nur ein öffentliches Interesse besteht. 4. Die Ermessensentscheidung gemäß § 30 Abs. 1 und Abs. 2 KostO obliegt dem Notar. Das Landgericht darf im Beschwerdeverfahren nach § 156 KostO diese Entscheidung des Notars nur dahin überprüfen, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Das Landgericht ist erst nach Feststellung eines Ermessensfehlers des Notars zur eigenen Ermessensentscheidung befugt.
    KG
    30.11.1993
  7. 24 W 4675/93 - Wohnungseigentumsverwalter; Dachgeschoßausbau; Eigentümerversammlung; Mehrheitsbeschluss; Miteigentümer; Verzögerungsrisiko; Teilungserklärung
    Leitsatz: 1. Ist dem Wohnungseigentumsverwalter die Erteilung der Zustimmung zum Dachgeschoßausbau eines einzelnen Miteigentümers übertragen, handelt er nicht pflichtwidrig, wenn er in Zweifelsfällen eine eigene Entscheidung ablehnt und sich nach Einschaltung der Eigentümerversammlung nach einem Mehrheitsbeschluß richtet. 2. Der ausbauwillige Miteigentümer trägt das Verzögerungsrisiko, daß die in einer Teilungserklärung vorgesehene Zustimmung des Verwalters/der Eigentümergemeinschaft zum Dachausbau erst in einem gerichtlichen Verfahren ersetzt wird. 3. Wegen Abweichung von OLG Karlsruhe (OLGZ 1985, 133, 140) wird die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
    KG
    26.11.1993
  8. 24 W 1118/93 - Wohnungseigentum; Vereinbarung; Verwalterhonorar
    Leitsatz: Eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer, durch die das Verwalter-Honorar der Höhe nach für die Zukunft unabänderbar festgelegt wird, verstößt gegen die unabdingbare Vorschrift des § 20 Abs. 2 WEG und ist damit rechtsunwirksam.
    KG
    19.11.1993
  9. 9 U 2997/92 - Forderungsbegründung; Hypothekenbestellung; Beitrittsgebiet; rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln; Verwaltungshandeln; Nichtigkeit; Anfechtungsmöglichkeit; Finanzierung; Baumaßnahmen; Grundpfandrechte; Valuta; Rechtsidentität; Rechtsnachfolge
    Leitsatz: 1. Forderungen und Hypotheken konnten nach den im Beitrittsgebiet zur Zeit des Bestehens der DDR geltenden Vorschriften auch ohne Mitwirkung des Grundeigentümers mit fortdauernder Wirkungskraft begründet werden. 2. Rechtsstaatswidriges Verwaltungshandeln führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit der Maßnahme, sondern eröffnet nur die Anfechtungsmöglichkeit. 3. Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der VO vom 28. April 1960 über die Finanzierung von Baumaßnahmen. 4. Es kann in der Regel unterstellt werden, daß für bestellte Grundpfandrechte die Valuta auch "in das Grundstück geflossen" sind. 5. Es besteht keine Identität zwischen einem früheren Rat des Stadtbezirks und einem Bezirksamt von Berlin. 6. Das Land Berlin ist nicht Rechtsnachfolger der DDR.
    KG
    12.11.1993
  10. 24 W 6075/92 und 6297/92 - Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit; Gemeinschaftsordnung
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 25 Abs. 3 WEG wird durch eine Bestimmung der Gemeinschaftsordnung wirksam abbedungen, nach der die Eigentümerversammlung beschlußfähig ist, wenn - ohne Rücksicht auf das Stimmrecht des einzelnen Wohnungseigentümers - die Wohnungseigentümer von mehr als der Hälfte aller Eigentumswohnungen vertreten sind (wie BayObLG, WE 1989, 64). 2. Ist mindestens die Hälfte der Wohnungseigentümer von der Ausübung des Stimmrechts ausgeschlossen, findet § 25 Abs. 3 WEG kei-ne Anwendung, so daß es der Einberufung einer neuen Versammlung nicht bedarf (wie BayObLG, WuM 1992, 709).
    KG
    10.11.1993