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Suchergebnis Urteilssuche (221 - 230 von 373)

  1. 85 T 169/92 - Haftung des Wohnungserwerbers wegen Hausgeldrückständen des Veräußerers
    Leitsatz: 1. Die Einstandspflicht eines neu in die Gemeinschaft eingetretenen Wohnungseigentümers für Wohngeldverbindlichkeiten seines Rechtsvorgängers ist allein danach zu beurteilen, ob diese Verbindlichkeiten erst nach seinem Eigentumserwerb durch Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung begründet wurden. 2. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft, obwohl sie bereits rechtskräftige Ti-tel gegen den eigentlichen Verursacher der Wohngeldrückstände in Händen hält, gegen den neu eingetretenen Wohnungserwerber vorgeht.
    LG Berlin
    26.01.1993
  2. 67 T 1/93 - Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Betriebsbedarf; Kündigungsschreiben
    Leitsatz: 1. Eine Kündigung wegen Betriebsbedarfs kann im Räumungsprozeß konkretisiert werden. 2. Ein neuer Hauswart muß weder in der Kündigung noch im Räumungsprozeß für eine Hauswartdienstwohnung namentlich angegeben werden.
    LG Berlin
    25.01.1993
  3. 64 S 308/92 - Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: Einzelheiten der Modernisierungsankündigung nach § 541 b BGB.
    LG Berlin
    22.01.1993
  4. - 67 S 278/92 - Mieterhöhungsrecht; Gewerbemietverhältnis; Mieterhöhungsvorbehalt; Darlegungslast; Leistungsbestimmungs- bzw.Leistungsabänderungsrecht
    Leitsatz: 1. In Gewerbemietverhältnissen kann vereinbart werden, daß dem Vermieter das Recht zur einseitigen Mieterhöhung zusteht. 2. Im Zweifelsfall darf der Vermieter aber nur eine Mieterhöhung nach billigem Ermessen verlangen. 3. Im Erhöhungsverlangen braucht er sich keines besonderen Begründungmittels zu bedienen. 4. Im Prozeß muß der Vermieter allerdings substantiiert darlegen, daß sein Verlangen billigem Ermessen entspricht.
    LG Berlin
    21.01.1993
  5. 62 S 350/92 - Kündigung; Hundehaltung
    Leitsatz: Nicht jede verbotene Hundehaltung ist ein Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    14.01.1993
  6. 62 S 331/92 - Beschwerdewert; Unterlassungsklage; Tierhaltung
    Leitsatz: 1. Der Berufungsstreitwert für einen Unterlassungsanspruch wegen unerlaubter Tierhaltung beträgt 600 DM. 2. Nach dem Rechtsentscheid des OLG Hamm vom 13. Januar 1981 ist ein Verbot der Tierhaltung im Mietvertrag wirksam; eine entgegenstehende Entscheidung des Amtsgerichts ist unabhängig vom Streitwert mit der Berufung anfechtbar.
    LG Berlin
    14.01.1993
  7. 64 S 288/92 - Räumungsvergleich; Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Nach Abschluß eines Räumungsvergleichs nutzt der Mieter die Räume bis zur tatsächlichen Rückgabe aufgrund eines gesetzlichen Schuldverhältnisses. 2. Dieses gesetzliche Schuldverhältnis kann aus wichtigem Grund wie ein Mietverhältnis gekündigt werden. 3. Rechtsschutzbedürfnis für erneute Räumungsklage nach Abschluß eines Räumungsvergleichs.
    LG Berlin
    12.01.1993
  8. 66 S 114/92 - Mangel; Lärmbelästigung; Sozialverträglichkeit; Zumutbarkeit; Kinderlärm; Kinderspielplatz
    Leitsatz: 1. Bei der Prüfung der Sozialverträglichkeit bzw. Zumutbarkeit der durch spielende Kinder verursachten Geräusche sind DIN-Normen und objektive Meßergebnisse nur bedingt als Beurteilungsgrundlage heranzuziehen. 2. Das Interesse der Mieter an einer ruhigen und ungestörten Wohnung ist gegenüber dem Bedürfnis der in dem Wohnhaus aufhältlichen Kinder, sich kindgemäß und entsprechend lärmintensiv zu verhalten, nachrangig, wenn bei Mietvertragsabschluß erkennbar war, daß die Wohnung Kinderlärm ausgesetzt sein würde (vgl. auch Zif-fer 8 Abs. 1 der Ausführungsvorschriften zu § 8 Abs. 3 der Bauordnung Berlin - AV Kinderspielplätze - vom 30.4.1986 (ABl. Berlin S. 842).
    LG Berlin
    11.01.1993
  9. 62 S 371/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Verschulden; Rückstandstilgung
    Leitsatz: Eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt eine erhebliche Vertragsverletzung des Mieters voraus. Dabei kann zugunsten des Mieters berücksichtigt werden, wenn er die Rückstände nach Zugang der Kündigung tilgt.
    LG Berlin
    11.01.1993
  10. 64 S 333/92 - Hausverwalter; Prozeßführungsbefugnis
    Leitsatz: Ein Wohnungsverwalter, der nach dem Hausverwaltervertrag und der dazu gehörenden Hausverwaltervollmacht nur ermächtigt ist, Mieten und Nebenkosten im eigenen Namen für den Vermieter geltend zu machen, kann aus dieser Ermächtigung keine Prozeßführungsbefugnis herleiten, weil diese Ermächtigung unwirksam ist.
    LG Berlin
    08.01.1993