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Suchergebnis Urteilssuche (181 - 190 von 373)

  1. 64 S 450/92 - Schönheitsreparaturen; Anfangszustand; Fristenplan; Renovierungsbedürftigkeit; Erfüllungsverweigerung; Schadensersatz; Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen entsteht auch dann, wenn der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses deren Ausführung endgültig und ernsthaft verweigert. 2. Auch bei der Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter nach Maßgabe eines Fristenplans jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen anfangen. 3. Sind die vereinbarten oder von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen abgelaufen, so braucht der Vermieter die Renovierungsbedürftigkeit der Räume nicht im einzelnen darzulegen. 4. Der Anspruch des Mieters auf Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes der Mietsache entfällt dann, wenn er ohne Mängelrüge die Miete über längere Zeit vorbehaltslos in voller Höhe zahlt.
    LG Berlin
    18.06.1993
  2. 12. O. 179/93 - Schönheitsreparaturen; Bedarfsklausel; Gewerberaum
    Leitsatz: Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters von Gewerberäumen zur Übernahme von Schönheitsreparaturen bei Bedarf ist unwirksam, wenn die Räume bei Vertragsbeginn unrenoviert waren.
    LG Berlin
    16.06.1993
  3. 62 S 52/93 - Mitwirkungsverträge; Mietergemeinschaft
    Leitsatz: Mitwirkungsverträge nach §§ 114 ff. ZGB der Mietergemeinschaft sind mit dem 3. Oktober 1990 erloschen.
    LG Berlin
    14.06.1993
  4. 67 S 68/93 - Modernisierungsduldung; Instandsetzung; Dachgeschoßausbau; Verlegung von Versorgungsleitungen; Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: 1. Müssen anläßlich eines Dachgeschoßausbaues Versorgungsleitungen durch die darunter liegenden Wohnungen verlegt werden, handelt es sich weder um Instandhaltungs- noch um Modernisierungsmaßnahmen. 2. Solche Maßnahmen muß nach Treu und Glauben der Mieter nur dulden, wenn sie ihm entsprechend § 541 b BGB angekündigt wurden.
    LG Berlin
    10.06.1993
  5. 63 S 123/93 - Kapitalkostenerhöhung; Tilgungsleistungen
    Leitsatz: Hat der Vermieter zur Finanzierung ein tilgungsfreies Darlehen aufgenommen, das mit einer Lebensversicherung gekoppelt ist, sind die Beiträge an die Lebensversicherung im Rahmen des § 5 MHG als fiktive Tilgungsleistungen des Darlehens zu berücksichtigen.
    LG Berlin
    08.06.1993
  6. 64 T 75/93 - Gebührenstreitwert; Beseitigungsklage; Parabolantenne; Satellitenschüssel
    Leitsatz: Der Streitwert für die Klage des Vermieters gegen den Mieter auf Be-seitigung einer von diesem angebrachten Satellitenantenne bemißt sich nach der Beeinträchtigung des optischen Gesamteindrucks des Hauses sowie des Fernsehbildempfangs anderer Mieter durch die an-gebrachte Antenne. Insoweit wird in der Regel ein höherer Streitwert als 1.000 DM nicht anzunehmen sein.
    LG Berlin
    04.06.1993
  7. 64 T 73/93 - Gebührenstreitwert; Räumungsklage
    Leitsatz: Der Streitwert für Räumungsklagen bemißt sich nach dem Bruttowarmmietzins.
    LG Berlin
    04.06.1993
  8. 64 T 69/93 - Gebührenstreitwert; Mängelbeseitigungsklage; Heizungsmängel
    Leitsatz: 1. Der Streitwert für Mängelbeseitigungsklagen des Mieters bemißt sich nach dem Dreijahresbetrag der fiktiven Minderung des Kaltmietzinses, nicht nach den für die Mängelbeseitigung vom Vermieter auf-zuwendenden Kosten. 2. Handelt es sich um Mängel der Heizung, sind nur die Monate der Heizperiode anzusetzen, so daß der Streitwert sich nach dem 21fachen Monatsbetrag der fiktiven Minderung bemißt.
    LG Berlin
    04.06.1993
  9. 62 S 89/93 - Räumungsklage; Klageänderung; Prozesskosten; Erledigung vor Klagezustellung
    Leitsatz: Gibt nach Einreichung einer Räumungsklage der Mieter die Wohnung vor Klagezustellung zurück, kann der Vermieter die Klage dahin ändern, daß der Mieter die Kosten zu tragen hat.
    LG Berlin
    03.06.1993
  10. 8 O 0135/92 - Kreispachtvertrag; Haftung des Landkreises; Rechtsnachfolge; Teilrechtsnachfolge; Haftungsnachfolge; Vermögensübernahme
    Leitsatz: Keine Haftung des Landkreises aus Kreispachtverträgen: a) Der Landkreis ist nicht identisch mit dem Rat des Kreises. b) Der Landkreis ist nicht Gesamtrechtsnachfolger des Rates des Kreises. c) Der Landkreis haftet nicht wegen einer Teilrechtsnachfolge. d) Es besteht auch keine Haftungsnachfolge. e) Der Landkreises haftet nicht als Vermögensübernehmer nach Bürgerlichem Recht. f) Es besteht keine Funktionsnachfolge, aus ihr könnte zudem nur für rechtmäßiges Handeln, nicht aber für Staatswillkür gehaftet werden.
    LG Leipzig
    01.06.1993