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  1. BVerwG 7 C 5.93 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Treuhandanstalt; Unternehmensrückgabe; Betriebsteile; Unternehmensreste; Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens; staatliche Beteiligung; Einlage; Kaufpreis; Ablösungsbetrag; Entschädigungsminderung
    Leitsatz: 1. Die Treuhandanstalt ist bei der Rückgabe von Unternehmen, die in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft geführt werden, auch dann Verfügungsberechtigte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VermG), wenn der Rückgabeanspruch lediglich Betriebsteile oder Unternehmensreste der Gesellschaft betrifft. 2. Einzelne Vermögensgegenstände eines stillgelegten Unternehmens können nach § 6 Abs. 6 a VermG nur auf den geschädigten Rechtsträger des Unternehmens als Berechtigten (§ 6 Abs. 1 a Sätze 1 und 2 VermG) und nicht auf dessen Gesellschafter oder Mitglieder zurückübertragen werden. 3. Auch bei der Rückübertragung einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG ist eine staatliche Beteiligung nach Maßgabe des § 6 Abs. 5 c VermG, § 16 URüV zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Verpflichtung zur Rückzahlung einer beim Erwerb der Beteiligung erbrachten Einlage oder Vergütung; § 8 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 URüV ist insoweit nicht anwendbar. 4. Ein anläßlich der Schädigung des Unternehmens erhaltener Kaufpreis oder Ablösungsbetrag ist nicht bei der Rückgabe einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG zurückzuzahlen, sondern erst im Rahmen eines späteren Entschädigungsverfahrens entschädigungsmindernd zu berücksichtigen (§ 6 Abs. 7 Sätze 1 und 2 VermG).
    BVerwG
    17.12.1993
  2. BVerwG 7 B 206.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; irrtümliche Annahme unlauterer Machenschaften; Berechtigung bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem Grundstück
    Leitsatz: 1. Die bloße irrtümliche Annahme eines Betroffenen, er sei unlauteren Machenschaften ausgesetzt gewesen, löst nicht den Schädigungstatbestand aus. 2. Bei mehreren Miteigentumsanteilen an einem Grundstück ist für jeden Anteil gesondert die Berechtigung festzustellen.
    BVerwG
    02.12.1993
  3. BVerwG 7 B 153.93 - Vermögenswert; Erbanwartschaftsrecht
    Leitsatz: Die bloße Erwartung, als Erbe eingesetzt zu werden, ist kein Vermögenswert im Sinne des Vermögensgesetzes.
    BVerwG
    18.11.1993
  4. BVerwG 7 C 7.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Übergangsregelung; Stichtagsregelung für Ausschluss redlichen Erwerb
    Leitsatz: Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das 2. VermRÄndG finden nur für solche Verfahren Anwendung, die bei Inkrafttreten des 2. VermRÄndG noch nicht durch eine das behördliche Verfahren abschließende Verwaltungsentscheidung beendet waren. Die Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG a. F. (kein redlicher Erwerb von Grundstücken und Gebäuden nach dem 18. Oktober 1989) ist mit Art. 14 Abs. 1 und Art. 1 GG vereinbar.
    BVerwG
    12.11.1993
  5. BVerwG 5 B 26.93 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Verpflichtungserklärung; Mietübernahmeerklärung; Sozialhilfeträger
    Leitsatz: Übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 554 Abs. 2 BGB die rückständigen Mietzinsen durch Erklärung gegenüber dem Vermieter, ist ein Anspruch aus dieser Verpflichtungserklärung im Zivilrechtsweg geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    18.10.1993
  6. BVerwG 7 C 42.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Machtmissbrauch; Manipulation; Zahlungs- und Sparverkehr der Kreditinstitute
    Leitsatz: 1. Vom Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 VermG werden solche Vorgänge nicht erfaßt, bei denen - gemessen an den in der ehemaligen DDR gültigen Rechtsvorschriften und den sie tragenden ideologischen Grundvorstellungen - alles "mit rechten Dingen zugegangen" ist, bei denen es also an einem den Vorgang inkriminierenden manipulativen Element fehlt (wie Urteil vom 24. Juni 1993 - BVerwG 7 C 14.92 - ZIP 1993, 1262 -). 2. Zur Frage, ob Maßnahmen der "territorialen Rationalisierung des Zahlungs- und Sparverkehrs der Kreditinstitute" der ehemaligen DDR als unlautere Machenschaften i. S. des § 1 Abs. 3 VermG zu bewerten sind.
    BVerwG
    29.09.1993
  7. BVerwG 7 C 39.92 - Berechtigter; Unternehmensrückgabe; Quorum; Investitionsvorrangsveräußerung; Teilentscheidung; Unternehmensidentität
    Leitsatz: 1. Aus § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG ergibt sich, daß für die Berechnung des Quorums die staatliche Beteiligung nicht zu berücksichtigen ist; § 17 Abs. 1 Satz 1 URüV hat insoweit nur klarstellenden Charakter. 2. Ein Rückübertragungsanspruch erlischt dann, wenn der Investitions(vorrang)bescheid erst nach der Veräußerung des restitutionsbelasteten Vermögenswertes erlassen wird. 3. Die Veräußerung eines restitutionsbelasteten Vermögenswertes auf der Grundlage eines Investitions(vorrang)bescheides ist bis zum Eintritt der Bestandskraft (§ 3 a Abs. 2 VermG) bzw. der Vollziehbarkeit (§ 10 Satz 2 InVorG) eines Rückübertragungsbescheides zulässig; ein bereits erlassener Rückübertragungsbescheid wird dann nachträglich rechtswidrig. 4. Das Vermögensgesetz ermächtigt die Behörden zum Erlaß von Teilentscheidungen über den Rückübertragungsanspruch. 5. Zur Identität eines Unternehmens (Leitsatz der Redaktion).
    BVerwG
    29.09.1993
  8. BVerwG 4 C 24.91 - Anlieger; Straßenplanung; Folgenbeseitigung; Straßenanlieger
    Leitsatz: Zu den Folgen einer fehlerhaften Bauleitplanung (hier: "isolierte" Straßenplanung der Stadt B.). Der durch Richterrecht geprägte Anspruch auf Folgenbeseitigung besitzt voneinander zu trennende allgemeine tatbestandliche Voraussetzungen und im Einzelfall gegebene "rechtsvernichtende" Ausschlußgründe. Die Beziehungen zwischen dem "Straßenanlieger" und der "Straße" sind solche, die im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Gegenstand näherer gesetzlicher Regelung sein können. Insoweit bestehen keine Besonderheiten gegenüber anderen, nach Maßgabe des Art. 14 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 GG regelungsbedürftigen und auch regelungsfähigen Nutzungskonflikten.
    BVerwG
    26.08.1993
  9. BVerwG 7 B 109.93 - Verzicht; Eigentumsverzicht; Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes; Trümmergrundstück
    Leitsatz: Der Verzicht auf das Eigentum an einem nicht vermieteten Grundstück fällt nicht unter die Regelung des § 1 Abs. 2 VermG.
    BVerwG
    03.08.1993
  10. BVerwG 7 B 15.93 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Unternehmensrestitution; Betriebseinstellung; Ausschlachtung durch staatlichen Verwalter; Einzelrestitution
    Leitsatz: Ein Anspruch auf Rückübertragung eines Unternehmens nach § 6 Abs. 1 VermG oder einzelner Vermögensgegenstände nach § 6 Abs. 6 a VermG setzt voraus, daß das Unternehmen als solches Gegenstand einer schädigenden Maßnahme im Sinne des § 1 VermG war. War der Betrieb eines Unternehmens bereits vor Durchführung schädigender Maßnahmen endgültig eingestellt und wurde das Unternehmen anschließend vom staatlichen Verwalter durch Veräußerung einzelner Gegenstände des Betriebsvermögens "ausgeschlachtet", waren nur die einzelnen Vermögensgegenstände von einer schädigenden Maßnahme betroffen (Einzelrestitution). In derartigen Fällen sind für Rückübertragungsansprüche die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen sachlich zuständig.
    BVerwG
    27.07.1993