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Urteil Haftung des Wohnungserwerbers wegen Hausgeldrückständen des Veräußerers


Schlagworte

Haftung des Wohnungserwerbers wegen Hausgeldrückständen des Veräußerers

Leitsätze

1. Die Einstandspflicht eines neu in die Gemeinschaft eingetretenen Wohnungseigentümers für Wohngeldverbindlichkeiten seines Rechtsvorgängers ist allein danach zu beurteilen, ob diese Verbindlichkeiten erst nach seinem Eigentumserwerb durch Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung begründet wurden.

2. Es widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft, obwohl sie bereits rechtskräftige Ti-tel gegen den eigentlichen Verursacher der Wohngeldrückstände in Händen hält, gegen den neu eingetretenen Wohnungserwerber vorgeht.

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