« zurück zur Suche
Urteil Hauswartdienstwohnung
Schlagworte
Hauswartdienstwohnung; Kündigung; Betriebsbedarf; Kündigungsschreiben
Leitsätze
1. Eine Kündigung wegen Betriebsbedarfs kann im Räumungsprozeß konkretisiert werden.
2. Ein neuer Hauswart muß weder in der Kündigung noch im Räumungsprozeß für eine Hauswartdienstwohnung namentlich angegeben werden.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat