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Suchergebnis Urteilssuche (211 - 220 von 373)
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64 S 425/92 - Restitutionsbescheid; Rückübertragungsbescheid; Bestandskraft; Mietvertragseintritt; neue Bundesländer; Eigenbedarfskündigung; KündigungsgrundLeitsatz: 1. Mit Bestandkraft des Restitutionsbescheides tritt der Berechtigte rückwirkend - bezogen auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides - in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis ein. 2. Die Kündigung des Wohnraummietverhältnisses in den jungen Bundesländern wegen Eigenbedarfs ist nur dann zulässig, wenn die Interessen des Vermieters diejenigen des Mieters überwiegen. 3. Allein die staatliche Zwangsverwaltung ist für sich gesehen kein Kündigungsgrund.LG Berlin26.02.1993
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25. O. 139/92 - Zuständigkeit; Gesamtvollstreckung; Aussonderungsklage; ForderungsfeststellungsklageLeitsatz: 1. Für die Aussonderungsklage gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 GesO gilt nicht die Zuständigkeitskonzentration des § 11 Abs. 3 Satz 4 GesO auf das Gericht, bei dem das Gesamtvollstreckungsverfahren durchgeführt wird, sondern die Zuständigkeit des Gerichts bestimmt sich nach §§ 12 ff. ZPO. 2. War ein Rechtsstreit bereits vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens anhängig, so bleibt für die nunmehr erhobene Forderungsfeststellungsklage das ursprünglich angerufene Gericht zuständig. Auch insoweit gilt nicht § 11 Abs. 3 Satz 3 GesO, sondern in entsprechender Anwendung auf die diesbezüglich lückenhafte Regelung der Gesamtvollstreckungsordnung § 146 Abs. 3 Konkursordnung.LG Berlin26.02.1993
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61 S 237/92 - restriktive Auslegung der Aufrechnungsverbotsklausel im Falle gleichzeitig vereinbarter VorleistungsklauselLeitsatz: 1. Die im Formularmietvertrag für ein Wohnraummietverhältnis für die Mietzinszahlung vereinbarte Vorleistungsklausel ist nicht unwirksam, selbst wenn der Mietvertrag zusätzlich die Klausel enthält, daß der Mieter gegen eine Mietzinsforderung nur aufrechnen kann, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, entweder auf § 538 BGB beruht oder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 2. In einem solchen Fall erfaßt das Aufrechnungsverbot nicht die Ansprüche des Mieters aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB), die darin begründet sind, daß der Mieter wegen einer Mangelhaftigkeit der Mietsache gemäß § 537 BGB nur einen geringeren Mietzins schuldet, den höheren vertraglich vereinbarten Mietzins jedoch vor Kenntnis des Mangels bereits entrichtet hat.LG Berlin25.02.1993
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62 S 101/92 - Betriebskostenvorschuss; VerwirkungLeitsatz: Zur Verwirkung von Betriebskostenvorschüssen.LG Berlin25.02.1993
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62 S 409/92 - Untervermietungserlaubnis; wirtschaftliche InteressenLeitsatz: 1. Wirtschaftliche Interessen des Mieters an der Untervermietung begründen keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung, wenn anderweitig Wohnraum zur Verfügung steht. 2. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des potentiellen Untermieters begründen keinen Anspruch auf Gestattung der Untervermietung.LG Berlin15.02.1993
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64 S 356/92 - Eigenbedarfskündigung; Lebensabend; KündigungsschutzfristLeitsatz: 1. Der Entschluß des Vermieters, im früheren Elternhaus seinen Le-bensabend zu beschließen, ist ein vernünftiger und nachvollziehbarer Eigenbedarfswunsch. 2. Ist dem Vermieter angesichts seines Alters und seiner jetzigen Wohnverhältnisse ein Abwarten bis zum Ablauf der Kündigungsschutzfrist des Art. 232 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB n. F. nicht zuzumuten, so muß demgegenüber das Interesse der langjährigen Mieter an dem Erhalt der Mietwohnung zurücktreten, wenn diese noch im Berufsleben stehen, beide noch berufstätig sind und keine Kinder im gemeinsamen Haushalt leben.LG Berlin09.02.1993
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- 62 O 24/92 - Vermieterwechsel; Grundstückskauf des GewerbemietersLeitsatz: Kauft der Mieter von Gewerberäumen das Hausgrundstück, ohne jedoch im Grundbuch eingetragen zu werden, bleibt das Mietverhältnis davon unberührt.LG Berlin04.02.1993
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6 T 1326/93 - Vermögenszuordnungsbescheid; Bindung des Grundbuchamtes; Bundesfinanzvermögen; Verwaltungsübernahme; Vollmacht; Verfügungsbefugnis; FormLeitsatz: 1. Der Vermögenszuordnungsbescheid bindet das Grundbuchamt. 2. Der Bundesfinanzminister ist befugt, die Übernahme der Verwaltung durch Behörden der Bundesverwaltung anzuordnen. Diese Anordnung ist keine Vollmacht. Sie unterliegt nicht der Formvorschrift des § 313 BGB. 3. Die Anordnung schließt das Recht ein, über das betroffene Grundstück zu verfügen.LG Chemnitz02.02.1993
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67 S 263/92 - Verwertungskündigung; wirtschaftliche Verwertung; Kündigungsgrund; Kündigung der vermieteten EigentumswohnungLeitsatz: Hat ein Erwerber eine vermietete Eigentumswohnung in der Hoffnung erworben, durch eine spätere, zum Zeitpunkt des Kaufes noch nicht absehbare Wertsteigerung einen wirtschaftlichen Vorteil zu er-zielen, und haben sich diese Gewinnerwartungen nicht realisiert, trägt er allein die Risiken seines Geschäftes, denn § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB bietet dem Eigentümer keinen Schutz vor enttäuschten Gewinn-erwartungen.LG Berlin28.01.1993
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62 T 128/92 - Streitwert; Räumungsklage; Widerklage auf Erteilung der Untermieterlaubnis; Nämlichkeit des Streitgegenstandes; UntermieterlaubnisLeitsatz: Die Streitwerte einer Klage auf Räumung wegen vertragswidriger Nutzung und einer Widerklage auf Erteilung der Untermieterlaubnis sind zusammenzurechnen.LG Berlin28.01.1993