« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 405)
Sortierung:
-
64 S 188/87 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei fehlender Anfangsrenovierung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Aufforderungsschreiben; Erfüllungsverweigerung, endgültige; Fristenplan; Renovierungspflichten; Darlegungslast, UmfangLeitsatz: 1. Verweigert der Mieter nach der Aufforderung zur "Vornahme der Schönheitsreparaturen" endgültig und ernsthaft deren Durchführung, so ist es unerheblich, daß in dem Aufforderungsschreiben die durchzuführenden Arbeiten nicht genau bezeichnet waren. 2. Auch bei Vermietung einer bei Vertragsbeginn nicht renovierten Wohnung ist die formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter jedenfalls dann wirksam, wenn die Renovierungsfristen erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses zu laufen beginnen. 3. Der Mieter kann sich auch dann nicht mehr auf den schlechten Anfangszustand der Wohnung berufen, wenn kein Fristenplan vereinbart worden ist, aber die von der Rechtsprechung entwickelten Fristen für die Ausführung von Schönheitsreparaturen während des Mietverhältnisses abgelaufen sind. 4. In einem derartigen Fall braucht der Vermieter die Renovierungsbedürftigkeit der Wohnung nicht im einzelnen darzulegen.LG Berlin16.10.1987
-
61 S 376/86 - Zulässige KautionsvereinbarungLeitsatz: Eine wirksame Kautionsvereinbarung im Sinne des § 29 a Abs. 6 1. BMietG liegt vor, wenn die Parteien in bezug auf die Zweckbestimmung vertraglich vereinbart haben, daß für die Ver wendung und Verzinsung der Kaution die gesetzlichen Bestim mungen gelten sollen.LG Berlin15.10.1987
-
62 S 422/86 - Vorenthaltung einer mangelbehafteten Mietwohnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Rückgabe der Mietsache, verspätete; Vorenthaltung der Mietsache; Vorenthaltungsschaden, Minderung; Mangel der MietsacheLeitsatz: Als Vorenthaltungsschaden gemäß § 557 Abs. 1 BGB wird nur der Mietzins geschuldet, der sich unter Berücksichtigung vorhandener Mängel gemäß § 537 Abs. 1 BGB ergibt.LG Berlin15.10.1987
-
64 S 83/87 - Mietaufhebungsanspruch; Aufhebungsvertrag; NachmietergestellungLeitsatz: 1. Der Vermieter ist auch ohne Darlegung eines berechtigten und überwiegenden Interesses des Mieters an der vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses dann zur Prüfung der Verität des Interesses eines Nachmieters und dessen Bonität verpflichtet, wenn er auf die vorzeitige Kündigung seitens des Mieters diesem gegenüber seine Bereitschaft erklärt hat, ihn vorzeitig aus dem Mietverhältnis zu entlassen, wenn ein solventer Nachmieter gefunden wird. 2. Der Vermieter, der trotz dieser Erklärung Nachmietinteressenten ohne eigene Prüfung sofort wieder an den Mieter zurückverweist, muß sich so behandeln lassen, als ob ein Mietvertrag mit einem Nachmieter zustande gekommen wäre.LG Berlin09.10.1987
-
63 S 402/86 - Ersuchen von Erlaubnis der Untervermietung; Untervermietung; Erlaubnis des Vermieters, Verweigerung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, fristgemäße; Gebrauchsüberlassung an Dritte; Person des DrittenLeitsatz: 1. Der Mieter ist grundsätzlich verpflichtet, die Person des Dritten namhaft zu machen, wenn er die Erlaubnis zur Untervermietung beansprucht. 2. Die mit dem Hinweis auf Überbelegung verbundene Weigerung des Vermieters kann nicht als allgemeine Ablehnung jeglicher Gebrauchsüberlastung an Dritte verstanden werden und rechtfertigt daher nicht eine Kündigung durch den Mieter.LG Berlin09.10.1987
-
1 S 309/87 - Fehler; Mangel; Mietzinszahlung; Mietminderung; Minderung; Mängelrüge; vorbehaltlose MietzahlungLeitsatz: Zahlt der Mieter nach der Mängelrüge vorbehaltlos über ein volles Jahr die volle Miete, verliert er grundsätzlich den Anspruch aus § 537 BGB.LG Köln06.10.1987
-
64 S 85/87 - Rückzahlung von Finanzierungsbeiträgen, AufrechnungsverbotLeitsatz: 1. Der Vermieter darf mit Ansprüchen aus Schäden an der Wohnung oder unterlassenen Schönheitsreparaturen gegen den Anspruch des Mieters auf Rückzahlung eines noch nicht abgewohnten Finanzierungsbeitrages gem. § 50 Abs. 2 II. WoBauG nicht aufrechnen. Aus § 50 Abs. 2 II. WoBauG ergibt sich insoweit ein Aufrechnungsverbot. 2. Auch Ersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung des von dem Mieter mitbenutzten Treppenhauses unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 558 BGB.LG Berlin29.09.1987
-
29 S 28/87 - Preislich unzulässige Grundmiete in zulässiger Gesamtmiete; Mietpreisrecht, Altbau; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Rückforderungsanspruch; Grundmiete; GesamtmieteLeitsatz: Auch bei einer unzutreffenden Angabe der Grundmiete durch den Vermieter hat der Mieter keinen Rückforderungsanspruch, wenn die vereinbarte Miete insgesamt unter der preisrechtlich zulässigen Miete liegt.LG Berlin25.09.1987
-
84 AR 30/87 - Wohnungseigentum; Beweissicherungsverfahren; ZuständigkeitLeitsatz: Zur Bestimmung des zuständigen Gerichts (Antrag auf Durchführung eines Beweissicherungsverfahrens durch einen Wohnungseigentümer).LG Berlin25.09.1987
-
64 S 46/87 - Umstellung der Heizkostenverteilung; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Abrechnungsfrist; Zwischenablesung; verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung; Verbrauchseinheiten, UmrechnungLeitsatz: 1. Die Vorschrift des § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV, wonach die jährliche Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 9. Monats nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes zuzuleiten ist, enthält keine Ausschlußfrist. 2. Bei dem Übergang von der verbrauchsunabhängigen auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung ist eine Zwischenablesung vorzunehmen. 3. Wenn die Ablesewerte nicht in die Heizkostenabrechnung eingestellt werden, sondern statt dessen umgerechnete Verbrauchseinheiten, dann ist der für die Umrechnung von den abgelesenen Werten in die in Rechnung gestellten Verbrauchswerte maßgebende Umrechnungsfaktor nachvollziehbar in der Heizkostenabrechnung zu erläutern.LG Berlin25.09.1987