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Urteil Preislich unzulässige Grundmiete in zulässiger Gesamtmiete
Schlagworte
Preislich unzulässige Grundmiete in zulässiger Gesamtmiete; Mietpreisrecht, Altbau; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Rückforderungsanspruch; Grundmiete; Gesamtmiete
Leitsatz
Auch bei einer unzutreffenden Angabe der Grundmiete durch den Vermieter hat der Mieter keinen Rückforderungsanspruch, wenn die vereinbarte Miete insgesamt unter der preisrechtlich zulässigen Miete liegt.
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