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64 S 196/87 - Schadensersatz wegen Nichtausführung von Schönheitsreparaturen; Entbehrlichkeit der Fristsetzung; Fristsetzung zur Schadensbeseitigung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Qualifizierte Fristsetzung, Entbehrlichkeit; Auszug des Mieters ohne neue AnschriftLeitsatz: 1. Die Fristsetzung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ist nur dann angemessen, wenn dem Mieter die Möglichkeit zur Durchführung der Renovierungsarbeiten eröffnet wird. 2. Werden die Schönheitsreparaturen bereits vor Fristablauf von dem Vermieter durchgeführt, hat er keinen Anspruch auf Ersatz der dafür aufgewendeten Kosten. 3. Der Auszug des Mieters aus der Wohnung ohne Durchführung der Schönheitsreparaturen stellt nur dann eine endgültige Erfüllungsverweigerung dar, wenn die Notwendigkeit der Renovierung offensichtlich ist und der Mieter seine neue Anschrift dem Vermieter nicht mitgeteilt hat. 4. Der Vermieter ist vor Ablauf der von ihm dafür gesetzten Frist auch nicht berechtigt, Schäden an der Wohnung selbst zu beseitigen. Führt er dennoch vor Ablauf der dem Mieter gesetzten Frist die Arbeiten selbst oder auf eigene Kosten aus, hat er keinen Schadensersatzanspruch gegen den Mieter. 5. Ein Anspruch des Vermieters aus positiver Vertragsverletzung scheidet auch dann aus, wenn der Mangel bereits bei Beginn des Mietverhältnisses vorhanden war. 6. Der Vermieter hat nur dann einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für den Einbau eines neuen Wohnungs- oder Haustürschlosses, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, daß die verloren gegangenen Schlüssel beim Auffinden durch einen Dritten der Wohnung oder dem Haus zugeordnet werden können.LG Berlin10.11.1987
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62 S 84/87 - Betriebskostenerhöhung; preisgebundener AltbauLeitsatz: Die Erhöhung der Betriebskosten gemäß § 4 Abs. 2 MHG steht neben der Mieterhöhung nach § 2 MHG.LG Berlin09.11.1987
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62 S 82/87 - Formularmäßige Abwälzung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; kurze Nutzungsdauer; Instandsetzungspflicht; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Formularklausel; RenovierungsfristenLeitsatz: Wurde dem vertraglich zur Ausführung von Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieter eine Wohnung unrenoviert vermietet, so ist er nach einer Nutzungszeit von nur etwa dreieinhalb Jahren im Regelfall lediglich zu Schönheitsreparaturen in den sogenannten Naßräumen verpflichtet.LG Berlin05.11.1987
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61 S 100/87 - Räumung von GewerberäumenLeitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Par teien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.LG Berlin02.11.1987
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61 S 100/87 - Kündigung von als Wohnraum genutztem Gewerberaum; Kündigungsschutz; Wohnraumschutz; Mietzweck, vereinbarter; Gewerberaummiete; Wohnraummiete; Vertragszweck; Beendigung des Mietverhältnisses; KündigungLeitsatz: Benutzt ein Mieter die zu gewerblichen Zwecken gemieteten Räume mit Wissen des Vermieters zu Wohnzwecken, so kann sich der Mieter auf den für Wohnraummietverhältnisse geltenden Bestandsschutz nur berufen, wenn nach dem Willen beider Parteien der vorherrschende Vertragszweck im eigenen Wohnen des Mieters liegen soll.LG Berlin02.11.1987
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62 S 80/87 - Mieterhöhungserklärung bei Betriebskostenerhöhung; Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages; Mietpreisrecht, Altbauwohnung; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenerhöhung; Instandsetzungszuschlag; RechnungsunterlagenLeitsatz: 1. Eine Mietänderungserklärung wegen gestiegener Betriebskosten ist nur wirksam, wenn sie alle Betriebskostenansätze enthält. 2. Zur Geltendmachung des Instandsetzungszuschlages reicht es aus, wenn dem Mieter eine Aufstellung sämtlicher Rechnungen und die Beschreibung der Art der Arbeiten überlassen wird; es ist nicht erforderlich darzulegen, in welchen Bereichen genau wann welche Arbeiten ausgeführt wurden.LG Berlin29.10.1987
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61 S 141/87 - Keine Umgestaltung der Mietzinsvereinbarung durch Zustimmungsver- langenLeitsatz: Der Vermieter kann mit seinem Erhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs. 2 MHG vom Mieter nur die Zustimmung zur Erhö hung des vereinbarten Mietzinses, nicht aber auch die Umge staltung der Mietzinsvereinbarung dergestalt verlangen, daß statt der vereinbarten Bruttokaltmiete künftig eine Nettokaltmiete geschuldet wird.LG Berlin26.10.1987
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61 S 115/87 - Fehlende Berechnung und Erläuterung der MieterhöhungserklärungLeitsatz: Die einer Mieterhöhungserklärung beigefügte Wirtschaft lichkeitsberechnung ersetzt weder die erforderliche Berechnung noch die geforderte Erläuterung der Erhöhung.LG Berlin22.10.1987
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61 S 115/87 - Berechnung und Erläuterung der Mieterhöhung; Mietpreisrecht; öffentlich geförderter Neubau; Mieterhöhungserklärung, Erläuterung; Berechnung; WirtschaftlichkeitsberechnungLeitsatz: Die einer Mieterhöhungserklärung beigefügte Wirtschaftlichkeitsberechnung ersetzt weder die erforderliche Berechnung noch die geforderte Erläuterung der Erhöhung.LG Berlin22.10.1987
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13 0 2/87 - Unterlassung von ruhestörendem Lärm; Lärm/durch Mitmieter; Unterlassungsanspruch/gegen Mitmieter; Mitmieter/Störung durch Lärm; Tonwiedergabegerät/ruhestörender Lärm; ruhestörender Lärm/durch Mitmieter; Zimmerlautstärke; Besitzstörung durch LärmLeitsatz: 1. Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten über Zimmerlautstärke hinaus innerhalb von Mietshäusern - auch außerhalb der Ruhezeiten - ist als unzulässige Lärmerzeugung und damit als Störung i.S.d. § 862 BGB anzusehen. 2. Dem Mieter steht gegen die Lärm erzeugenden Mitmieter ein Unterlassungsanspruch aus §§ 862 BGB sowie aus § 823 II BGB i.V.m. § 41 LärmVO zu. 3. Zum Begriff der Zimmerlautstärke. 4. Zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind.LG Berlin19.10.1987