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Suchergebnis Urteilssuche (161 - 170 von 405)
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64 S 402/86 - Kosten der Verbrauchserfassung; Mietnebenkosten; Heizkosten; Warmwasserkosten; Warmwasserzähler; Eichservicevertrag; Fernwärme; TreppenhausbeheizungLeitsatz: Der Vermieter ist berechtigt, Kosten für einen Vollwartungsvertrag nach der Preiskalkulation der Fahrstuhlfirma (hier 80 % für Wartung / 20 % für Instandhaltung) zu verteilen.LG Berlin12.06.1987
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64 S 24/87 - Modernisierungszuschlag; preisgebundener AltbauLeitsatz: Eine Mietzinsvereinbarung über einen Modernisierungs zuschlag hat auch dann Bestand, wenn ein vom Mieter nach Mietvertragsabschluß eingeleitetes Verfahren nach § 11 Abs. 6 AMVOB zu einem höheren Modernisierungszuschlag führt.LG Berlin12.06.1987
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63 T 37/87 - Beschwerdewert; ModernisierungLeitsatz: Zur Bemessung des Wertes der Beschwer.LG Berlin05.06.1987
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82 T 243/87 - Gutachterkosten; Kosten der Rechtsverfolgung/vorprozessuales Gutachten; Rechtsstreit/Kosten eines vorprozessualen Gutachtens als RechtsverfolgungskostenLeitsatz: Die Kosten eines vorprozessualen Gutachtens können als Kosten des nachfolgenden Rechtsstreites dann nicht ersetzt verlangt werden, wenn auch ohne das Gutachten eine schlüssige Darlegung des Klageanspruches möglich gewesen wäre.LG Berlin29.05.1987
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61 S 414/86 - Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe durch den MieterLeitsatz: Wirft ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Zwecke der Rückgabe der Mietsache die Wohnungsschlüssel an einem Freitag nach Beendigung der üblichen Geschäftszeit in den Hausbriefkasten des Hausverwalters und findet dieser die Wohnungsschlüssel dort erst am folgenden Montag vor, so beg innt die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 558 BGB erst von diesem Tage an zu laufen.LG Berlin21.05.1987
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61 S 414/86 - Wohnungsrückgabe durch Schlüsseleinwurf; Rückgabe der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsbeginn; Beendigung des Mietverhältnisses; Schlüsselrückgabe; Hausverwalter; BriefkastenLeitsatz: Wirft ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses zum Zwecke der Rückgabe der Mietsache die Wohnungsschlüssel an einem Freitag nach Beendigung der üblichen Geschäftszeit in den Hausbriefkasten des Hausverwalters und findet dieser die Wohnungsschlüssel dort erst am folgenden Montag vor, so beginnt die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 558 BGB erst von diesem Tage an zu laufen.LG Berlin21.05.1987
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62 S 98/86 - Zurückerhalten der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsbeginn; Schlüsselrückgabe; Hauswart; Hemmung der Verjährungsfrist; VerhandlungenLeitsatz: Die Rückgabe der Mietsache im Sinne des § 558 Absatz 2 BGB kann mit der Rückgabe des Wohnungsschlüssels an die Hauswartfrau bewirkt werden. Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen.LG Berlin21.05.1987
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62 S 98/86 - Zurückerhalten der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters; Verjährungsbeginn; Schlüsselrückgabe; Hauswart; Hemmung der Verjährungsfrist; VerhandlungenLeitsatz: Das Zurückerhalten der Mietsache im Sinne des § 558 Abs. 2 BGB kann mit der Rückgabe des Wohnungsschlüssels an die Hauswartfrau bewirkt werden. Zur Frage der Hemmung der Verjährung durch Verhandlungen.LG Berlin21.05.1987
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64 S 392/86 - Mängelbeseitigungsanspruch; Feuchtigkeitsschäden; Schimmelpilzbildung; Wandabstand; BeweislastLeitsatz: 1. Zum Vertreten müssen von Schimmelpilzbildung und zur Beweislastverteilung bei solchen Schäden. 2. Mieträume müssen in bauphysikalischer Hinsicht so beschaffen sein, daß bei einem Wandabstand von Möbeln von nur wenigen Zentimetern, wie er im allgemeinen durch das Vorhandensein einer Scheuerleiste gewährleistet ist, sich Feuchtigkeitsschäden nicht bilden können.LG Berlin19.05.1987
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64 S 298/86 - Verbrauchsabhängige Heizkostenumlage; Mietnebenkosten; Heizkosten; Wärmeverbrauch, Ermittlung; Einheitsskalensystem; Eigenverdunstung; exponierte WohnlageLeitsatz: 1. Das sog. Einheitsskalensystem, bei dem der Ablesewert mit einem sog. Bewertungsfaktor multipliziert wird, der die unterschiedlichen Größen bzw. Heizleistungen erfaßt, ist ein zur Ermittlung des Wärmeverbrauchs nach der Heizkostenverordnung geeignetes System. 2. Das pauschale Bestreiten der Heizkosten durch den Mieter ist unzulässig. Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen aufgrund der Einsicht in die der Kostenaufstellung zugrundeliegenden Belege zu konkretisieren. 3. Die durch die sog. "Eigenverdunstung" entstehenden Ungenauigkeiten der Verdunstungsgeräte sind grundsätzlich unbeachtlich. 4. Die durch eine exponierte Wohnlage auftretenden Kostennachteile für einen einzelnen Mieter aufgrund der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung müssen angesichts des öffentlichen Interesses an der Senkung des Energieverbrauchs hingenommen werden.LG Berlin15.05.1987