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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 405)

  1. 61 S 129/87 - Veräußerung des Grundstücks durch Eigentümer der nicht zugleich Ver- mieter ist
    Leitsatz: Die Rechtsfolgen des § 571 BGB treten nicht ein, wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht zugleich auch der Vermieter der Mietsache gewesen ist.
    LG Berlin
    24.09.1987
  2. 61 S 129/87 - Grundstücksveräußerung durch Eigentümer, der nicht Vermieter ist.; Grundstücksveräußerung; Mietverhältnis, Übergang auf neuen Eigentümer; Vermieterstellung
    Leitsatz: Die Rechtsfolgen des § 571 BGB treten nicht ein, wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht zugleich auch der Vermieter der Mietsache gewesen ist.
    LG Berlin
    24.09.1987
  3. 61 S 165/87 - Führen eines gemeinsamen Haushalts; Tod des Mieters; Eintrittsrecht; Familienangehörige; Gemeinsamer Hausstand
    Leitsatz: Die Tatsache, daß eine Mutter in ihrer Wohnung das Jugendzimmer ihrer bei ihr häufig weilenden Tochter unverändert gelassen hat, läßt nicht auf das Führen eines gemeinsamen Haushalts schließen.
    LG Berlin
    24.09.1987
  4. 65 S 163/86 - Formularmäßige Abwälzung der Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung; Instandhaltungspflicht, Schönheitsreparaturen, Formularklausel
    Leitsatz: Die formularmäßige Überbürdung der laufenden Schönheitsreparaturen ist bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung auch dann wirksam, wenn keine Fristenregelung vereinbart wurde.
    LG Berlin
    11.09.1987
  5. 64 S 141/87 - Mietermehrheit; Mietvertragsabschluss; preisgebundener Wohnraum; Dachgeschossräume; Zubehörräume; Hobbyräume; Verjährungsfrist; Entreicherung; Teilwirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: 1. Die Ehefrau des Mieters, die im Vertragsrubrum nicht als Mieterin aufgeführt ist, erlangt allein durch die Unterzeichnung des Mietvertrages noch nicht die Stellung einer Mitmieterin. 2. Ausgebaute Dachgeschoßräume können auch dann als zu Wohnungen ausgebaute Zubehörräume i.S.d. § 7 Abs. 3 Satz 1 NMV angesehen werden, wenn sie keine eigene Kochgelegenheit aufweisen. Für die (restlichen) geförderten Wohnungen ist sodann eine neue Durchschnittsmiete auf Grund einer Teilwirtschaftlichkeitsberechnung nach den §§ 33 bis 36 der Zweiten Berechnungsverordnung zu ermitteln. 3. Hobbyräumen im Keller kommt grundsätzlich nicht die Wohnraumeigenschaft zu. Es handelt sich vielmehr in der Regel um Zubehörräume, für die ein von der Preisbindung des Objektes losgelöster Mietzins nicht vereinbart werden kann. 4. Die einjährige Verjährungsfrist des § 88 b Abs. 2 Satz 3 II. WoBauG gilt auch für konkurrierende Anprüche aus § 823 Abs. 2 BGB. Der Mieter kann aber gegen den Vermieter seinen Anspruch aus unerlaubter Handlung trotz der Einrede der Verjährung in dem Umfang noch weiter verfolgen, in dem der Vermieter noch berei chert ist. Eine Entreicherung muss der Vermieter darlegen.
    LG Berlin
    11.09.1987
  6. 61 S 487/86 - Instandsetzung der Heizungsanlage eines Miethauses
    Leitsatz: Hat sich der Vermieter vertraglich verpflichtet, die vermiete ten Wohnungen seines Hauses durch eine Hausanlage mit Hei zung und Warmwasser zu versorgen, so ist diese Heizungs- und Warmwasseranlage nicht mitvermietet und damit nicht Gegen stand der Mietverträge. Die Mieter haben daher auch keinen mietvertraglichen Anspruch auf die Instandsetzung der Hei zungs- und Warmwasseranlage des Hauses.
    LG Berlin
    10.09.1987
  7. 81 T 668/87 - Offenbarungsverfahren; eidesstattliche Versicherung; Vermögensverzeichnis; Anspruchsglaubhaftmachung; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Zur für die Einleitung eines Offenbarungsverfahrens mindestens erforderlichen Glaubhaftmachung, daß durch Pfändung beim Schuldner eine vollständige Befriedigung nicht erlangt werden kann, genügt nicht der Nachweis, daß der Schuldner der Durchsuchung seiner Wohnung bzw. Geschäftsräume widersprochen hat.
    LG Berlin
    09.09.1987
  8. 64 S 131/87 - Pachtvertrag; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatz; Vermieterverzug
    Leitsatz: 1. Die in einem Pachtvertrag von dem Pächter übernommene Verpflichtung, während der Pachtdauer erforderliche Aus besserungen und Erneuerungen auf seine Kosten vorzunehmen, steht dem Anspruch des Pächters auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zur Beseitigung anfänglicher Mängel nicht entgegen. 2. Der Verpächter kommt mit der Beseitigung von Mängeln schon dann in Verzug, wenn er trotz Hinweises auf die Mängel deren Beseitigung endgültig und ernsthaft verweigert. Der Pächter, der daraufhin die Mängel selbst beseitigen läßt, braucht dafür nicht das billigste Angebot auszuwählen. Er kann sich vielmehr insoweit auf das Urteil eines Fachmannes verlassen, selbst wenn die Kosten der Mängelbeseitigung sich dadurch vergrößern.
    LG Berlin
    08.09.1987
  9. 61 S 94/87 - Wohnraummiete und gewerbliche Teilnutzung; Wohnraummietverhältnis; Gewerbemiete; Gewerbezuschlag; Beendigung des Mietverhältnisses; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Aus der Tatsache, daß ein Mieter aus der Nutzung eines Teils der Wohnung die Geldmittel für seinen Lebensunterhalt erwirtschaftet, kann nicht gefolgert werden, daß der Schwerpunkt des Mietverhältnisses in anderer Nutzung als zu Wohnzwecken liegt.
    LG Berlin
    07.09.1987
  10. 64 S 147/87 - Altbau; Mieterhöhung; Komfortzuschlag; Bad; Wohnwertzuschlag; Instandhaltungszuschlag; Wirtschaftseinheit
    Leitsatz: 1. Der Vermieter, der den Komfortzuschlag für ein Bad gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 geltend macht, muss zumindest dann beweisen, dass ein funktionsfähiges Bad bereits zu Beginn des Mietverhält nisses vorhanden war, wenn die Mieter die Herstellung der Funktionsfähigkeit auf eigene Kosten behaupten und in dem Mietvertrag keine Vereinbarung über die Mitvermietung des Bades getroffen worden ist. 2. Die Mieterhöhungserklärung, mit der der Wohnwertzuschlag gem. § 5 XII. BMG i.V.m. § 1 der 1. MHV-XII. BMG geltend ge macht wird, muss das Datum der Bezugsfertigkeit der Wohnung angeben. 3. Unter Wirtschaftseinheit i.S.d. § 4 Abs. 1 XII. BMG sind in ört lichem Zusammenhang stehende, demselben Eigentümer gehörende Wohnhäuser zu verstehen, deren Errichtung ein einheitlicher Finanzierungsplan zugrundegelegt worden ist. 4. Der Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG bezüglich des Instandhaltungszuschlages muss zumindest eine Aufstellung bei gefügt werden, aus der ersichtlich wird, für welche Art von In standhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen an welchen Teilen des Miethauses der Vermieter in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt welche Beträge an welche Handwerksfirmen gezahlt hat.
    LG Berlin
    04.09.1987