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Urteil Fehler
Schlagworte
Fehler; Mangel; Mietzinszahlung; Mietminderung; Minderung; Mängelrüge; vorbehaltlose Mietzahlung
Leitsatz
Zahlt der Mieter nach der Mängelrüge vorbehaltlos über ein volles Jahr die volle Miete, verliert er grundsätzlich den Anspruch aus § 537 BGB.
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