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64 S 125/87 - Kündigung; Zahlungsverzug; Anrechnung der Mietzahlung; Verrechnungsbestimmung; Heilungswirkung; AnerkenntnisLeitsatz: 1. Trifft der Mieter bei einer Mietzahlung keine Bestimmung, worauf diese verrechnet werden soll, so ist die Zahlung auf die älteste Mietschuld zu verrechnen (§ 366 Abs. 2 BGB). 2. Der Verlust der Heilungswirkung der nachträglichen Mietzahlung bis zum Ablauf eines Monats nach Eintritt der Rechtshängigkeit des Räumungsanspruchs gem. § 554 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB setzt eine wirksame Kündigung in dem Zeitraum von zwei Jahren vor der neuerlichen Kündigung voraus. 3. Der Vermieter kann das Mietverhältnis wegen ständiger verspäteter Mietzahlungen des Mieters nur dann kündigen, wenn er den Mieter abgemahnt und darauf hingewiesen hat. 4. Der Mieter erkennt den Räumungsanspruch "sofort" i.S.d. § 93 ZPO an, wenn er dies in dem ersten Termin zur mündlichen Ver handlung erklärt. Eine nachträglich Klageveranlassung kann nicht durch Tatsachen entstehen, die erst im Verlaufe des Räumungsprozesses eintreten und das klägerische Räumungsbegehren erst nach Klageerhebung begründet erscheinen lassen.LG Berlin01.09.1987
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63 S 137/87 - Kündigungsschreiben/Zugang; Kündigung/Nachweis des Zuganges; Niederlegung des Kündigungsschreibens; Vollmacht/Nachweis durch Vollmachtsurkunde; Fotokopie der Vollmacht/kein NachweisLeitsatz: Durch die Niederlegung des Kündigungsschreibens bei der Post und die Benachrichtigung des Empfängers von der Niederlegung wird der Zugang des Kündigungsschreibens nicht ersetzt.LG Berlin01.09.1987
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63 S 137/87 - Grundstücksveräußerung/Kündigung durch neuen Eigentümer; Grundstücksveräußerung/Kündigung; Eigentümerwechsel/Kündigung; Kündigung/EigentümerwechselLeitsatz: Die Kündigung des Mietverhältnisses durch den neuen Eigentümer begründet keinen Herausgabeanspruch des früheren Eigentümers.LG Berlin01.09.1987
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63 S 137/87 - Vollmachtsnachweis/Kündigung durch Prozeßbevollmächtigten; Kündigung/Vollmachtsnachweis; Vollmachtsnachweis; Vollmachtsurkunde/FotokopieLeitsatz: Zum Nachweis der Bevollmächtigung reicht die Vorlage einer Fotokopie der Vollmachtsurkunde nicht aus.LG Berlin01.09.1987
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61 S 45/87 - Kündigung; TierhaltungLeitsatz: Tierhaltung als rechtfertigender Kündigungsgrund.LG Berlin31.08.1987
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61 S 169/87 - Kündigung wegen Fortsetzung vertragswidriger Zahlungsweise trotz Ab- mahnungLeitsatz: Eine erhebliche mietvertragliche Pflichtverletzung, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses be rechtigt, liegt auch dann vor, wenn der Mieter entgegen wieder holter Abmahnung seine vertragswidrige Zahlungsweise beibe hält.LG Berlin27.08.1987
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61 S 73/87 - Verspätete Mietzahlung nach AbmahnungLeitsatz: Eine einmalige verspätete Mietzinszahlung nach erfolgter Ab mahnung reicht nicht aus, das Mietverhältnis durch eine fristlose Kündigung zu beenden.LG Berlin27.08.1987
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61 S 21/87 - Verzug des Mieters bei Mietzinszahlungen durch ScheckLeitsatz: 1. Begleicht der Mieter den fälligen Mietzins durch Hingabe eines Schecks, so ist der Mietzins bis zum Erfüllungsversuch durch den Vermieter gestundet. 2. Präsentiert der Vermieter diesen Scheck der Bank zum Zwe cke der Einlösung und ist zu diesem Zeitpunkt das Konto des Mieters bereits gesperrt, so kommt der Mieter zu diesem Zeit punkt in Zahlungsverzug.LG Berlin24.08.1987
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63 S 384/85 - Eigenbedarf durch Mitglied einer BGB-Gesellschaft; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarf; berechtigtes Interesse des Vermieters; Miteigentümer; Vermietermehrheit; Gesellschaft bürgerlichen RechtsLeitsatz: 1. Erwerben mehrere Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts Miteigentum an einem Mehrfamilienhaus, ohne anschließend Wohnungseigentum an den einzelnen Wohnungen zu begründen, wird dadurch noch nicht die Wartezeit gem. § 564 b Abs. 2 Ziffer 2 Satz 2 BGB ausgelöst. 2. Zur Eigenbedarfskündigung durch ein Mitglied einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts.LG Berlin21.08.1987
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65 S 384/86 - Modernisierungsmaßnahmen; Ankündigung; SchriftformLeitsatz: Für eine wirksame Ankündigung von Modernisierungsmaß nahmen im Sinne des § 541 b BGB ist die Erfüllung des Schrift formerfordernisses gemäß § 126 BGB erforderlich.LG Berlin18.08.1987