Urteil Streitwert/Modernisierung
Schlagworte
Streitwert/Modernisierung; Modernisierung/Streitwert der Duldungsklage; Duldungsklage/Streitwert; Streitwert/Duldungsklage; Verbesserung der Mietsache/Streitwert der Duldungssache
Leitsatz
Der Streitwert bei einer Klage des Mieters gegen die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade im Bereich seiner Wohnung ist nicht höher zu bewerten als mit dem Jahresbetrag des dafür vermieterseits begehrten Modernisierungszuschlags sowie der wirtschaftlichen Bewertung der tatsächlichen Beeinträchtigungen, die der Mieter bei Fortführung der Wärmedämmarbeiten erleiden würde; insoweit ist für die Wertberechnung die dem Mieter zustehende Mietminderung für den Zeitraum der Beeinträchtigungen maßgebend.
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