Urteil Wohnungsbesichtigungsprotokoll
Schlagworte
Wohnungsbesichtigungsprotokoll; deklaratorisches Anerkenntnis; Abnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis; deklaratorisches; Schönheitsreparaturen; Verpflichtung zur Ausführung
Leitsätze
1. Auch bei Vermietung einer unrenovierten Wohnung verstößt die Abwälzung der Schönheitsreparaturen nicht gegen das AGB-Gesetz. Der Mieter schuldet dann aber nur solche Schönheitsreparaturen, die entsprechend seiner Mietzeit nach Maßgabe des üblichen Fristenplans fällig geworden sind.
2. Zur Frage, wie eine eingegangene Verpflichtung zu werten ist, in der die ausziehenden Mieter zugesagt haben, die zuvor festgestellten und im einzelnen beschriebenen Schönheitsreparaturen auszuführen, obwohl hierzu keine rechtliche Verpflichtung bestand.
3. Zur Frage des Nutzungsausfalls, wenn der Mieter die Wohnung nur in Teilen zu renovieren hat.
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