« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (591 - 600 von 615)

  1. BReg. 2 Z 91/88 - Wohnungseigentum; Jahresabrechnung; Vereinbarung durch jahrelange Abrechnung; Einzelabrechnungen
    Leitsatz: 1. Die Jahresabrechnung hat die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Sie ist keine Bilanz, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung. 2. Der Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung hat sich auch auf die Einzelabrechnungen zu erstrecken. Aus ihnen muß sich der von den einzelnen Wohnungseigentümern nachzuzahlende oder an sie zurückzuzahlende Betrag ergeben. 3. Wird über Jahre hinweg in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Widerspruch zum Gesetz oder der Gemeinschaftsordnung abgerechnet, ohne daß die Eigentümerbeschlüsse hierüber angefochten werden, ist darin eine entsprechende Vereinbarung nur dann zu erblicken, wenn festgestellt werden kann, daß alle Wohnungseigentümer mit einer solchen Abrechnung auch für die Zukunft einverstanden sind.
    BayObLG, 2. Zivilsenat
    05.10.1988
  2. BReg. 2 Z 82/88 - Wohnungseigentum; Verwalterermächtigung für Wohngeldforderungen; Eigentümerbeschluss über Jahresabrechnung; Instandhaltungskosten
    Leitsatz: 1. Die Ermächtigung des Verwalters, Wohngeldansprüche im eigenen Namen in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer gerichtlich geltend zu machen, kann auch im Verwaltervertrag enthalten sein. 2. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zu-gleich die Billigung der Jahresabrechnung. 3. Ein Wohnungseigentümer ist zur Zahlung von Wohngeld erst dann verpflichtet, wenn ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresab rechnung vorliegt. 4. Sobald ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vorliegt, kann eine Wohngeldforderung nicht mehr auf den Wirtschaftsplan gestützt werden. 5. Ein Zahlungsanspruch kann vom Wirtschaftsplan auf die Jahresabrechnung nur solange umgestellt werden, als sich das Verfahren in den Tatsacheninstanzen befindet. 6. Ein Wohnungseigentümer, der einer über eine ordnungsmäßige Instandhaltung hinausgehenden baulichen Veränderung nicht zugestimmt hat, ist nur von den Mehrkosten befreit, die dadurch entstehen, daß die Maßnahme über ei-ne ordnungsmäßige Instandhaltung hinausgeht. An diesen Kosten kann er sich aber nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu betei-ligen haben.
    BayObLG
    22.09.1988
  3. BReg. 2 Z 136/87 - Wohnungseigentum; Verwalterentlastungsbeschluss als Billigung der Jahresabrechnung; Wohngeldforderung
    Leitsatz: 1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zu gleich die Billigung der Jahresabrechnung. 2. Ein Wohnungseigentümer ist zur Zahlung von Wohngeld erst dann verpflichtet, wenn ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung vorliegt. 3. Solange ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt ist, bleibt er wirksame Grundlage für die Zahlungsverpflichtung des Wohnungseigentümers. 4. Sobald ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vorliegt, kann eine Wohngeldforderung nicht mehr auf den Wirtschaftsplan gestützt werden.
    BayObLG
    08.09.1988
  4. BReg. 2 Z 26/88 - Wohnungseigentum; Zentralheizungserneuerung als ordnungsgemäße Instandhaltung
    Leitsatz: Die notwendige Erneuerung einer mit Heizöl betriebenen Zentralheizungsanlage kann sich auch dann noch im Rahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung bewegen, wenn sie mit vertretbaren Mehrkosten in der Weise vorgenommen wird, daß die Heizung wahlweise mit Heizöl oder mit Erdgas betrieben werden kann.
    BayObLG
    24.08.1988
  5. 4 U 151/87 - Vermieterpflicht; Gefahrenlage; Warnpflicht; Informationspflicht; Fürsorgepflichtverletzung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist verpflichtet, potentielle Diebe von der Mietsache fernzuhalten, denn ihn treffen aus §§ 535, 536 BGB neben Duldungspflichten auch solche zu positivem Tun. Kann der Vermieter gegen eine ihm bekannte Gefahrenlage keine konkrete Gegenmaßnahme ergreifen, trifft ihn gleichwohl eine Warn- oder Informationspflicht gegenüber seinen Mietern. 2. Zur Haftung des Vermieters aus einer Fürsorgepflichtverletzung gegenüber einem Drittnutzer im Sinne von § 549 Abs. 1 Satz 1 BGB.
    HansOLG Hamburg
    07.08.1988
  6. 4 U 129/87 - Betriebskostenumlage; Gewerberaum; Mietvertragsänderung
    Leitsatz: Sieht der gewerbliche Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten neben dem Mietzins nicht vor, so führt die rechnerische Richtigstellung einer Abrechnung oder die Begleichung vom Vermieter verlangter Betriebskostenvorauszahlungen durch den Mieter nicht zu einer entsprechenden Vertragsänderung, wenn kein hinreichender Anhalt dafür erkennbar ist, daß der Vermieter eine solche anbietet.
    HansOLG Hamburg
    03.08.1988
  7. BReg. 2 Z 43/88 - Wohnungseigentum; Vertretung in der Eigentümerversammlung
    Leitsatz: Die Befugnis der Wohnungseigentümer, sich in der Eigentümerversammlung durch eine beliebige Person vertreten zu lassen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer eingeschränkt werden.
    BayObLG
    29.07.1988
  8. BReg. 2 Z 63/88 - Wohnungseigentumsverfahren; Richterablehnung
    Leitsatz: 1. Grundsätze der Richterablehnung im Wohnungseigentumsverfahren. 2. § 43 ZPO ist im Wohnungseigentumsverfahren entsprechend anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Verwirkung des Ablehnungsrechts ist die Ein reichung eines Schriftsatzes, in dem Ausführungen zur Sache gemacht oder Anträge gestellt werden. 3. Auf fehlerhafte Verfahrenshandlungen oder Entscheidungen des Richters kann die Ablehnung grundsätzlich nicht gestützt werden.
    BayObLG
    21.07.1988
  9. BReg. 2 Z 82/87 - Wohnungseigentum; Verwalterenlastung als Billigung der Jahresabrechnung
    Leitsatz: 1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zugleich die Billigung der Jahresabrechnung; dies gilt jedenfalls dann, wenn vor der Beschlußfassung nur die Jahresabrechnung erläutert und erörtert wurde. 2. Entlastung des Verwalters und Billigung der Jahresabrechnung sind, auch wenn einheitlich darüber abgestimmt wird, rechtlich zwei Beschlüsse mit verschiedenen Gegenständen. Anfechtung und Ungültigerklärung können auf einen dieser Beschlüsse beschränkt werden. 3. Ist die Jahresabrechnung durch Eigentümerbeschluß gebilligt worden, so kann die Entlastung dem Verwalter nicht mit der Begründung verweigert wer-den, daß die Abrechnung nicht den formellen Anforderungen an Verständlichkeit und Übersichtlichkeit entspreche.
    BayObLG
    07.07.1988
  10. BReg. 2 Z 7/88 - Wohnungseigentum; Benutzungsregelung für Teileigentum; Raumbezeichnung keine Nutzungsbeschränkung
    Leitsatz: Enthält eine Gemeinschaftsordnung für Teileigentum Benutzungsregelungen, so haben nähere Bezeichnungen dieser Räume in der Teilungserklärung (hier: Ladenräume) in der Regel nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung.
    BayObLG
    07.07.1988