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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Zentralheizungserneuerung als ordnungsgemäße Instandhaltung
Leitsatz
Die notwendige Erneuerung einer mit Heizöl betriebenen Zentralheizungsanlage kann sich auch dann noch im Rahmen einer ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung bewegen, wenn sie mit vertretbaren Mehrkosten in der Weise vorgenommen wird, daß die Heizung wahlweise mit Heizöl oder mit Erdgas betrieben werden kann.
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