Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Verwalterentlastungsbeschluss als Billigung der Jahresabrechnung; Wohngeldforderung
Leitsätze
1. Der Beschluß über die Entlastung des Verwalters enthält in der Regel zu gleich die Billigung der Jahresabrechnung.
2. Ein Wohnungseigentümer ist zur Zahlung von Wohngeld erst dann verpflichtet, wenn ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan oder die Jahresabrechnung vorliegt.
3. Solange ein Eigentümerbeschluß über den Wirtschaftsplan für ungültig erklärt ist, bleibt er wirksame Grundlage für die Zahlungsverpflichtung des Wohnungseigentümers.
4. Sobald ein Eigentümerbeschluß über die Jahresabrechnung vorliegt, kann eine Wohngeldforderung nicht mehr auf den Wirtschaftsplan gestützt werden.
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