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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Vertretung in der Eigentümerversammlung
Leitsatz
Die Befugnis der Wohnungseigentümer, sich in der Eigentümerversammlung durch eine beliebige Person vertreten zu lassen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer eingeschränkt werden.
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