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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Benutzungsregelung für Teileigentum; Raumbezeichnung keine Nutzungsbeschränkung
Leitsatz
Enthält eine Gemeinschaftsordnung für Teileigentum Benutzungsregelungen, so haben nähere Bezeichnungen dieser Räume in der Teilungserklärung (hier: Ladenräume) in der Regel nicht die Bedeutung einer Nutzungsbeschränkung.
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