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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 615)

  1. 9 C 616/87 - Trockenheizungskosten; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Heizungskosten; Heizkostenabrechnung; Brennstoffkosten; Trockenheizungskosten, Abzug; Neubau, Erstbezug; Mehrwärmebedarf
    Leitsatz: Zur Berücksichtigung der auf das "Trockenheizen" entfallenden Heizkosten.
    AG Neukölln
    08.01.1988
  2. 15 C 307/86 - Mietzinserhöhung wegen Erhöhung der Instandhaltungspauschale; Mietzinserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung, Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Instandhaltungspauschale, Erhöhung; Modernisierungskostenumlage, Erhöhung; Genehmigung der WBK; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Zusatzberechnung
    Leitsatz: 1. Eine auf die Erhöhung der Instandhaltungspauschalen gestützte Zusatzberechnung im preisgebundenen Neubau genügt den Erfordernissen nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz, wenn die zugrundeliegende Bestimmung (§ 28 II. BV) in Verbindung mit der Angabe des Schlüssels, der Gesamtwohnfläche des Mietshauses sowie des alten und neuen Ansatzes genannt ist, sofern dem Mieter irgendwann vor Abgabe einer solchen Mieterhöhungserklärung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgehändigt worden ist. 2. Zur Frage, ob bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen die "Genehmigung" der Bewilligungsstelle beizufügen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.01.1988
  3. 15 C 307/86 - Mietzinserhöhung wegen Erhöhung der Instandhaltungspauschale; Mietzinserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen; Mietpreisbindung; Neubau; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; Instandhaltungspauschale; Erhöhung; Modernisierungskostenumlage; Genehmigung der WBK; Wirtschaftlichkeitsberechnung; Zusatzberechnung
    Leitsatz: 1. Eine auf die Erhöhung der Instandhaltungspauschalen gestützte Zusatzberechnung im preisgebundenen Neubau genügt den Erfordernissen nach § 10 Wohnungsbindungsgesetz, wenn die zugrundeliegende Bestimmung (§ 28 II. BV) in Verbindung mit der Angabe des Schlüssels, der Gesamtwohnfläche des Mietshauses sowie des alten und neuen Ansatzes genannt ist, sofern dem Mieter irgendwann vor Abgabe einer solchen Mieterhöhungserklärung eine vollständige Wirtschaftlichkeitsberechnung ausgehändigt worden ist. 2. Zur Frage, ob bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen die "Genehmigung" der Bewilligungsstelle beizufügen ist.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.01.1988
  4. 40 a C 2574/87 - Taubenkot; Balkon; Mietminderung; Fehler; Mangel
    Leitsatz: Verunreinigungen des Balkons durch Taubenkot rechtfertigen eine Mietminderung.
    AG Hamburg
    06.01.1988
  5. 4 C 502/87 - Wegnahmerecht/Nachtstromspeicherheizung; Nachtstromspeicherheizung/Wegnahmerecht; Einrichtungen des Mieters/Wegnahmerecht (Nachtstromspeicherheizung); Entschädigung/für zurückgelassene Einrichtung des Mieters; Haltbarkeitsdauer/Nachtstromspeicherheizung; Vereinbarung/Ausschluß des Wegnahmerechts des Mieters; Klausel/Ausschluß des Entschädigungsanspruchs des Mieters für zurückgelassene Einrichtung
    Leitsatz: 1. Gegen § 547 a Abs. 3 BGB verstoßende Vertragsvereinbarungen sind nicht insgesamt unwirksam, sondern nur insoweit, als sie den Mieter verpflichten, die von ihm getätigten Einbauten kostenlos in der Wohnung zu lassen. 2. Bei einer Nachtspeicherheizung ist von einer üblichen Haltbarkeitsdauer von 10 Jahren auszugehen.
    AG Wedding
    04.01.1988
  6. 6 C 616/87 - Straßenreinigungsentgelt; Straßenfrontlänge
    Leitsatz: Zum Begriff der "Straßenfrontlänge" für die Berechnung der Straßenreinigungsentgelte.
    AG Schöneberg
    04.01.1988
  7. BVerwG 8 C 26.86 - Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf; Wohnraumversorgungslage
    Leitsatz: 1. Die bundesrechtliche Ermächtigung der Landesregierungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Bestimmung von Gemeinden zu Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (§ 16 Abs. 4 WoBindG) ist verfassungsgemäß. 2. Ein "erhöhter Wohnungsbedarf" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 WoBindG ist gegeben, wenn die Nachfrage nicht oder nicht an-gemessen mit Wohnraum versorgter Wohnberechtigter innerhalb angemessener Frist weder aus dem Bestand oder der Neubaurate an öffentlich geförderten Mietwohnungen noch mit erschwinglichen Mietwohnungen aus dem Altbaubestand oder dem frei finanzierten Wohnungsbau gedeckt werden kann. 3. Bei der Einschätzung der gegenwärtigen und künftigen Wohnraumversorgungslage für wohnberechtigte Wohnungsuchende kommt dem Verordnungsgeber ein Beurteilungsspielraum zu.
    BVerwG
    24.08.1988
  8. BVerwG 8 C 40.85 - Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbindung für Berliner Altbauten; Mietpreisbindung; Altbau; Verfassungsmäßigkeit; Eigentumsgarantie; Sozialpflichtigkeit des Eigentümers
    Leitsatz: Die Mietpreisbindung bei Altbauwohnraum in Berlin verstößt auch in der Fassung, die sie durch das XII. Bundesmietengesetz erfahren hat, nicht gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.
    BVerwG
    15.01.1988
  9. BVerwG 8 C 40.85 - Verfassungsmäßigkeit der Mietpreisbindung für Berliner Altbauten; Mietpreisbindung, Altbau; Verfassungsmäßigkeit; Eigentumsgarantie; Sozialpflichtigkeit des Eigentümers
    Leitsatz: Die Mietpreisbindung bei Altbauwohnraum in Berlin verstößt auch in der Fassung, die sie durch das XII. Bundesmietengesetz erfahren hat, nicht gegen die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.
    BVerwG
    15.01.1988
  10. OVG 7 B 65.88 - Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Wertausgleichszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen; Rechnungsunterlagen; Nichtvorlegen; Mitteilungspflicht des Vermieters; Teilung einer Wohnung; Wohn
    Leitsatz: 1) Bei der Teilung einer Wohnung ist der bessere Wohnwert eines Teiles auch dann durch einen Zuschlag zur Miete auszugleichen, wenn die beiden neuen Wohnungsteile nicht in sich abgeschlossen sind. 2) Ein Wertverbesserungszuschlag kann nicht anerkannt werden, wenn der Vermieter seine Mitteilungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung verletzt, indem er die Rechnungsunterlagen über seine Modernisierungsmaßnahmen nicht vorlegt.
    OVG Berlin
    14.12.1988