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OVG 7 B 65.88 - Wertausgleichszuschlag bei unechter Wohnungsteilung; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Wertausgleichszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen; Rechnungsunterlagen, Nichtvorlegen; Mitteilungspflicht des Vermieters; Teilung einer Wohnung; Wohnungsteile, nicht abgeschlosseneLeitsatz: 1. Bei der Teilung einer Wohnung ist der bessere Wohnwert eines Teiles auch dann durch einen Zuschlag zur Miete auszugleichen, wenn die beiden neuen Wohnungsteile nicht in sich abgeschlossen sind. 2. Ein Wertverbesserungszuschlag kann nicht anerkannt werden, wenn der Vermieter seine Mitteilungspflicht bei der Sachverhaltsermittlung verletzt, indem er die Rechnungsunterlagen über seine Modernisierungsmaßnahmen nicht vorlegt.OVG Berlin14.12.1988
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OVG 2 A 3.87 - Veränderungssperre; Heilung; erneuter ErlassLeitsatz: 1. Dem Erlaß einer Veränderungssperre steht nicht entgegen, daß die im Plan aufstellungsbeschluß enthaltene Planungsabsicht in den Grundzügen geändert worden ist. 2. Eine Veränderungssperre kann - gegebenenfalls auch nur teilweise - nichtig sein, wenn zur Zeit ihres Erlasses der Inhalt der beabsichtigten Planung noch nicht abzusehen ist. 3. Eine nachträgliche Konkretisierung der Planung vermag eine nichtige Ver änderungssperre nicht zu heilen. 4. Die Verlängerung einer unwirksamen Veränderungssperre kann grundsätzlich nicht als erneuter Erlaß einer Veränderungssperre angesehen werden.OVG Berlin01.12.1988
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OVG 7 B 39.88 - Begriff der Kellerwohnung; Mietpreisbindung; Altbau; Grundmietenerhöhung; Ausschluß; Kellerwohnung; Begriff; Wohnung; Beurteilung als Einheit; KellergeschoßräumeLeitsatz: Liegen drei Zimmer und das Bad einer Wohnung im Hochparterre, die Küche nebst einer Schlafkammer dagegen im Kellergeschoß, so handelt es sich bei der als Einheit zu beurteilenden Wohnung insgesamt nicht um eine Kellerwohnung, für die eine gesetzliche Mieterhöhung ausgeschlossen ist; eine Aufspaltung in zwei rechtlich verselbständigte Teile ist unzulässig.OVG Berlin19.10.1988
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OVG 7 B 39.88 - Begriff der Kellerwohnung; Mietpreisbindung, Altbau; Grundmietenerhöhung, Ausschluß; Kellerwohnung, Begriff; Wohnung, Beurteilung als Einheit; KellergeschoßräumeLeitsatz: Liegen drei Zimmer und das Bad einer Wohnung im Hochparterre, die Küche nebst einer Schlafkammer dagegen im Kellergeschoß, so handelt es sich bei der als Einheit zu beurteilenden Wohnung insgesamt nicht um eine Kellerwohnung, für die eine gesetzliche Mieterhöhung ausgeschlossen ist; eine Aufspaltung in zwei rechtlich verselbständigte Teile ist unzulässig.OVG Berlin19.10.1988
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OVG 2 B 9.87 - Bauordnung; Nachbarschutz; Garage; Grundstücksgrenze; Abstellraum; Abstandsflächenregelung; MindestabstandflächenLeitsatz: 1. Der nach der Berliner Bauordnung 1985 zusammen mit einer Garage an der Grundstücksgrenze zulässige Abstellraum muß mit der Garage als ein dieser untergeordneter Nebenraum baulich und funktional verbunden sein. 2. Die Abstandsflächenregelung des § 6 BauO Bln entfaltet zumindest hinsichtlich der dort fortgeführten Mindestabstandflächen unmittelbare nachbarschützende Wirkung.OVG Berlin29.09.1988
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OVG 7 B 11.88 - Nebenräume; Begriff; Mietpreisbindung; Altbau; Stichtagsmiete; Herabsetzung; Wohnflächenberechnung; Balkon; kein Nebenraum; Berechnung der Wohnfläche; Anrechnung auf Wohnfläche; beschränkteLeitsatz: Balkone zählen nicht zu den Nebenräumen, deren Anrechnung auf die Wohnflä che nach § 5 II. BMG und § 4 III. BMG eingeschränkt ist.OVG Berlin21.09.1988
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OVG 7 B 11.88 - Nebenräume, Begriff; Mietpreisbindung, Altbau; Stichtagsmiete, Herabsetzung; Wohnflächenberechnung; Balkon, kein Nebenraum; Berechnung der Wohnfläche; Anrechnung auf Wohnfläche, beschränkteLeitsatz: Balkone zählen nicht zu den Nebenräumen, deren Anrechnung auf die Wohnfläche nach § 5 II. BMG und § 4 III. BMG eingeschränkt ist.OVG Berlin21.09.1988
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OVG 7 B 7.88 - Kostenaufwendige Wertverbesserung; Mietpreisbindung; Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Preise der Modernisierungsmaßnahmen; Kostenaufteilung bei Wertverbesserungsmaßnahmen; Aufteilung von ModernisierungskostenLeitsatz: 1. Vom Vermieter tatsächlich aufgewendete Kosten wertverbessernder Baumaßnahmen können auch dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Arbeiten auch zu niedrigeren Preisen hätten ausgeführt werden können. 2. Die Kosten einer Fernsehgemeinschaftsantenne und einer Verstärkung der Elektro-Steigeleitung sind unter den angeschlossenen Mietern gleichmäßig aufzuteilen.OVG Berlin24.08.1988
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OVG 7 B 7.88 - Kostenaufwendige Wertverbesserung; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungszuschlag; Mietzinserhöhung; Preise der Modernisierungsmaßnahmen; Kostenaufteilung bei Wertverbesserungsmaßnahmen; Aufteilung von ModernisierungskostenLeitsatz: 1. Vom Vermieter tatsächlich aufgewendete Kosten wertverbessernder Baumaßnahmen können auch dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Arbeiten auch zu niedrigeren Preisen hätten ausgeführt werden können. 2. Die Kosten einer Fernsehgemeinschaftsantenne und einer Verstärkung der Elektro-Steigeleitung sind unter den angeschlossenen Mietern gleichmäßig aufzuteilen.OVG Berlin24.08.1988
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OVG 7 L 3.88 - Ablehnung eines Richters; Richterablehnung; BefangenheitLeitsatz: 1. Im Verfahren der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist es zugunsten der den Richter ablehnenden Partei zu werten, wenn er in seiner dienstlichen Äußerung nicht Stellung nimmt zu im Ablehnungsgesuch enthaltenem substantiiertem tatsächlichem Vorbringen. 2. Auch nach Beendigung der Instanz kann ein Richter abgelehnt werden, wenn noch nachträglich über besondere Anträge (z. B. auf Tatbestandsberichtigung) zu entscheiden ist.OVG Berlin05.08.1988