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  1. 62 S 165/87 - Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung; Verkauf einer ersteigerten E-Wohnung durch Hypothekenbank; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz des Mieters; Berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Zur Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB (Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung).
    LG Berlin
    21.01.1988
  2. 62 S 165/87 - Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung; Verkauf einer ersteigerten E-Wohnung durch Hypothekenbank; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz des Mieters; berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Zur Auslegung des § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB (Verhinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung).
    LG Berlin
    21.01.1988
  3. 62 S 165/87 - Kündigungsrecht des Erstehers; Zwangsversteigerung; Rechte des Erstehers; Sonderkündigungsrecht; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz des Mieters; berechtigtes Interesse des Vermieters
    Leitsatz: Das Sonderkündigungsrecht nach § 57 a ZVG ist abhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses nach § 564 b BGB.
    LG Berlin
    21.01.1988
  4. 62 S 186/87 - Wirkung eines Mietpreisstellenbescheides über den Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisbindung, Altbau; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mietpreisstellenbescheid, Bindungswirkung; Rechtsbehelfe, aufschiebende Wirkung; Bestandskraft
    Leitsatz: 1. Ein noch nicht bestandskräftiger Mietpreisstellenbescheid nach § 11 Abs. 6 AMVOB steht einem Rückforderungsverlangen des Mieters nicht im Wege. 2. Die Verwaltungsbehörde entscheidet im Verfahren gem. § 11 Abs. 6 AMVOB über Grund und Höhe des zulässigen Wertverbesserungszuschlages.
    LG Berlin
    21.01.1988
  5. 61 S 226/87 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Gebrauchsüberlassung; Abmahnung; Familienangehörige; unbefugter Gebrauch; Schwiegersohn
    Leitsatz: Überläßt der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters die Wohnung unbefugt zum alleinigen Gebrauch Familienangehörigen, rechtfertigt dieses Verhalten des Mieters eine fristlose Kündigung.
    LG Berlin
    18.01.1988
  6. 61 S 420/87 - Unpünktliche Mietzinszahlung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzinszahlung, unpünktliche; Abmahnung des Vermieters; Anmahnung der Mietzahlung
    Leitsatz: Will der Vermieter das Mietverhältnis wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen fristlos kündigen, so ist die vorherige Abmahnung des Mieters erforderlich. Die bloße Anmahnung der fälligen Miete reicht nicht aus.
    LG Berlin
    18.01.1988
  7. 62 S 320/87 - Eigenbedarf; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung wegen Eigenbedarfs; Eigenbedarf, teilgewerbliche Nutzung; Wohnflächenbedarf; Prozeßkostenrisiko; Familieneinkommen; Mieterschutz; Härte, nicht zu rechtfertigende; Miete, tragbare
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann der Vermieter eine Wohnung im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB "benötigt"; zum selbstverschuldeten Eigenbedarf. 2. Der zur Miete wohnende Vermieter ist bei einer form- und fristgerechten Kündigung seines Vermieters, die nicht offensichtlich unwirksam ist, nicht gehalten, Prozeßrisiken in Kauf zu nehmen, um so einen Eigenbedarf zu verhindern. 3. Auch ein alleinstehender Vermieter ist berechtigt, Eigenbedarf für eine Wohnung geltend zu machen, die für eine Einzelperson sehr großzügig ist. 4. Der Mieter, dessen Wohnung wegen Eigenbedarfs benötigt wird, muß auch eine höhere Miete bis zur ortsüblichen und im Rahmen des Familieneinkommens tragbare Miete in Kauf nehmen. 5. Einer Eigenbedarfskündigung steht nicht entgegen, daß der Vermieter einen Teil der herausverlangten Wohnung zu gewerblichen Zwecken nutzen will. 6. Die Tasache, daß es schwierig ist, eine den jeweiligen Wünschen und Vorstellungen entsprechende Wohnung zu finden, genügt nicht für die Annahme einer besonderen Härte im Sinne des § 556 a BGB.
    LG Berlin
    18.01.1988
  8. 29 S 75/87 - Mahnung mit gleichzeitiger Fristsetzung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Verzug, Mahnung; Fristsetzung, qualifizierte; Nachfrist; Ablehnungsandrohung
    Leitsatz: Nachfristsetzung und Ablehnungsandrohung gemäß § 326 BGB können mit der den Verzug begründenden Mahnung in einem Schreiben zusammengefaßt werden; ein solches Schreiben muß nicht zwei Fristen enthalten.
    LG Berlin
    12.01.1988
  9. 64 S 225/87 - Verstopfung des Hauptabflußrohres; nur Aufwendungsersatzanspruch, kein Freistellungsanspruch des Mieters; Mangel der Mietsache; Mietzinsminderung; Verstopfung von Abflußrohren; Abflußrohre, Überprüfung; Überprüfungspflicht des Vermieters; Rohrverstopfung; Aufwendungsersatz; Freistellungsanspruch; Vorschußpflicht des Vermieters
    Leitsatz: 1. Grundsätzlich ist der Vermieter nicht gehalten, die im Hause verlegten Abflußrohre in regelmäßigen zeitlichen Abständen zu überprüfen. 2. Bei häufigeren Verstopfungen, die auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten, ist der Vermieter jedoch zu regelmäßigen Überprüfungen etwa in jährlichen Abständen verpflichtet. Ferner ist er dann verpflichtet, die Mieter darauf hinzuweisen, daß die Einleitung von verstopfenden Gegenständen (z.B. Küchenabfälle, Intimtextilien) nicht zulässig ist. 3. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz der Aufwendungen für die Beseitigung einer Rohrverstopfung besteht grundsätzlich erst dann, wenn ihm diese Aufwendungen entstanden sind. Die Voraussetzungen für einen Kostenvorschußanspruch sind gesondert darzulegen.
    LG Berlin
    08.01.1988
  10. 64 S 258/87 - Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Mietpreisbindung, Altbau; Wertverbesserungsmaßnahmen; Modernisierungsmaßnahmen des Vormieters; Gasetagenheizung, Erneuerung; Modernisierungszuschlag; Preisstellenverfahren; Altes Recht; Anwendung
    Leitsatz: 1. § 30 I. BMG ist ungeachtet seines Außerkrafttretens am 1.1.1988 auf davor abgeschlossene Tatbestände weiter anzuwenden. 2. Für vor dem 1.1.1988 abgeschlossene Modernisierungen ist § 11 Abs. 1 AMVOB weiter anzuwenden. 3. Vom Vormieter durchgeführte Wertverbesserungsmaßnahmen können nur dann Grundlage eines Modernisierungszuschlages sein, wenn der Vermieter diese finanziert oder von dem Vormieter abgekauft hat. 4. Der Austausch einer mitvermieteten funktionsuntauglichen Gasetagenheizung gegen eine neue Gasetagenheizung stellt keine Wertverbesserung dar, die einen Modernisierungszuschlag rechtfertigte. 5. Mit dem Außerkrafttreten der verfahrensrechtlichen Vorschrift des § 11 Abs. 6 AMVOB am 1.1.1988 sind die Zivilgerichte zur Entscheidung sowohl über den Grund als auch die Höhe des Wertverbesserungszuschlages zuständig geworden, soweit bis zu diesem Zeitpunkt kein Preisstellenverfahren anhängig gemacht worden ist.
    LG Berlin
    05.01.1988