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6 C 667/88 - Modernisierungszuschlag; Vereinbarung bei Mietvertragsbeginn; PreisstellenbescheidLeitsatz: 1. Hat sich der Mieter bei Mietvertragsbeginn vertraglich zur Zahlung eines Modernisierungszuschlages verpflichtet, kommt es weder darauf an, ob er nach § 541 b Abs. 1 BGB zur Duldung verpflichtet gewesen wäre noch ist eine Mieterhöhungserklärung erforderlich. 2. Der Bescheid der Preisstelle nach § 11 Abs. 6 AMVOB ist sowohl hinsichtlich des Grundes als auch hinsichtlich der Höhe vorgreiflich für das Zivilgericht.AG Schöneberg14.12.1988
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6 C 667/88 - Modernisierungszuschlag; Vereinbarung bei Mietvertragsbeginn; PreisstellenbescheidLeitsatz: 1. Hat sich der Mieter bei Mietvertragsbeginn vertraglich zur Zahlung eines Modernisierungszuschlages verpflichtet, kommt es weder darauf an, ob er nach § 541 b Abs. 1 BGB zur Duldung verpflichtet gewesen wäre noch ist eine Mieterhöhungserklärung erforderlich. 2. Der Bescheid der Preisstelle nach § 11 Abs. 6 AMVOB ist sowohl hinsichtlich des Grundes als auch hinsichtlich der Höhe vorgreiflich für das Zivilgericht.AG Schöneberg14.12.1988
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9 C 471/88 - Schneeräumfirma; Schadensersatzpflicht wegen nicht freigelegter HydrantenLeitsatz: Schadensersatzpflichtigkeit einer Schneeräumfirma, die sich zur Schneebeseitigung "nach polizeilichen Vorschriften" verpflichtet hat, wenn wegen nicht freigelegter Hydranten ein Bußgeldbescheid ergeht.AG Neukölln14.12.1988
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- 5 C 440/88 . - Betriebskosten; Abrechnung nach Wirtschaftseinheit; Sperrmüllabfuhrkosten; aperiodische Wasserkosten; Kombination mit MieterhöhungLeitsatz: 1. Zwei Gebäude als Wirtschaftseinheit bei der Erhöhung von Betriebskosten. 2. Zulässigkeit des Ansatzes von Betriebskosten für Gerümpelabfuhr. 3. Betriebskostenzuschlag aufgrund einer Wasserrechnung, die nicht den ge-samten Erhöhungszeitraum erfaßt. 4. Betriebskostenerhöhung nach neuem Recht (§ 7 Abs. 4 GVW). 5. Eine Willenserklärung muß nicht horizontal unterschrieben werden. 6. Kombination von Betriebskostenerhöhung und Mieterhöhungen nach §§ 2 MHG/2 GVW.AG Schöneberg09.12.1988
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2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an VormieterLeitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1988
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2 C 480/88 - Abstandsvereinbarung zwischen Mietern; Abstandsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter; Sittenwidrigkeit bei Abstand; Abstandszahlung an VormieterLeitsatz: Zulässigkeit von Abstandsvereinbarungen zwischen Mietern.AG Tempelhof-Kreuzberg06.12.1988
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5 C 601/88 - Berechtigtes Interesse des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, berechtigtes Interesse; Interesse, berechtigtes; Schönheitsreparaturen, Nichtausführung durch d. Mieter; Positive Vertragsverletzung; Verschulden, Geldmangel; PersönlichkeitsfehlentwicklungLeitsatz: Unterlassene Schönheitsreparaturen als Kündigungsgrund.AG Tiergarten05.12.1988
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5 C 601/88 - Berechtigtes Interesse des Vermieters; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; berechtigtes Interesse; Interesse; berechtigtes; Schönheitsreparaturen; Nichtausführung durch d. Mieter; Positive Vertragsverletzung; Verschulden; Geldmangel; PersönlLeitsatz: Unterlassene Schönheitsreparaturen als Kündigungsgrund.AG Tiergarten05.12.1988
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19 C 267/88 - Zustimmungsklage/Überlegungsfrist; Klage/auf Zustimmung zur Mieterhöhung; Überlegungsfrist/des § 2 Abs. 3 MHG; Zulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Zustimmungsklage/ZulässigkeitLeitsatz: Eine noch während der Überlegungsfrist des § 2 Abs. 3 MHG eingereichte Klage ist nur dann zulässig, wenn sie erst nach dem Ablauf der Überlegungsfrist zugestellt wird. Wird sie vorher zugestellt, ist sie verfrüht und unzulässig. Die Klage wird auch nicht zulässig dadurch, daß während der Prozeßdauer die Überlegungsfrist abläuft.AG Wedding04.12.1988
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3 C 496/88 - Vermieterwechsel/Garage; Veräußerung, Begriff; Garage/Vermieterwechsel; Stellplatz/Vermieterwechsel; Mietvertrag/einheitlicher über Wohnung und Garage; Garage/Vermietung mit Wohnung; Stellplatz/Vermietung mit Wohnung; Aufteilung des Grundstücks in Wohnungseigentume; Teilungsvertrag, keine VeräußerungLeitsatz: Gelangt nach Umwandlung des Miethauses in eine Eigentumswohnungsanlage die vormals in einem einheitlichen Mietvertrag mitvermietete Garage des Mieters aufgrund der Teilungserklärung in das Eigentum eines Dritten, so ist der Mieter gleichwohl verpflichtet, den Garagenmietzins an den Vermieter seiner Mietwohnung zu entrichten (und nicht etwa an den Dritten; der Inhalt der Teilungserklärung ist insoweit unerheblich.).AG Spandau01.12.1988