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  1. 9 C 87/88 - Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete; Öffentlich geförderter Wohnraum; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung, formell unwirksam; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Zahlung des verlangten Mietzinses; Vertragsänderung, konkludente; Rückforderungsanspruch, ungerechtfertigte Bereicherung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung auf eine formell unwirksame Mieterhöhungserklärung gleichwohl den verlangten Mietzins, scheidet ein Rückforderungsanspruch auch dann aus, wenn der Mietvertrag keine Mietpreisgleitklausel enthält.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    18.11.1988
  2. 9 C 87/88 - Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete; Öffentlich geförderter Wohnraum; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; formell unwirksam; Mietzins; preisrechtlich zulässiger; Zahlung des verlangten Mietzinses; Vertragsänderung; konkludente; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte Bereicherung
    Leitsatz: Zahlt der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung auf eine formell unwirksame Mieterhöhungserklärung gleichwohl den verlangten Mietzins, scheidet ein Rückforderungsanspruch auch dann aus, wenn der Mietvertrag keine Mietpreisgleitklausel enthält.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    18.11.1988
  3. 6 C 361/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an Kabelfernsehen
    Leitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.
    AG Spandau
    13.11.1988
  4. 15 C 297/88 - Begründung der Mieterhöhung/Altbauwohnung ohne Innentoilette; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Innentoilette/Wohnung ohne, nicht im Mietspiegel enthalten; Begründung der Mieterhöhung/Bezugnahme auf Berliner Mietspiegel; Altbauwohnung/ohne Innentoilette und Berliner Mietspiegel
    Leitsatz: Die Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel stellt keine ausreichende Begründung i.S.d. § 2 Abs. 2 MHG dar, wenn es sich bei der fraglichen Wohnung um eine in den Jahren 1919 bis 1949 bezugsfertig gewordene Wohnung ohne Innentoilette handelt.
    AG Charlottenburg
    10.11.1988
  5. 17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung, Lärmschutz; Gebrauchsgewährungspflicht
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.
    AG Schöneberg
    09.11.1988
  6. 17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung; Lärmschutz; Gebrauchsgewährungspflicht
    Leitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.
    AG Schöneberg
    09.11.1988
  7. 2 C 484/88 - Zustimmungsklage/Klageantrag übersteigt Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage/Unzulässigkeit; Unzulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Klageantrag/Mieterhöhungsverlangen (§ 2 MHG); Mieterhöhungserklärung/als Grenze für Zustimmungsklage
    Leitsatz: Eine Zustimmungsklage gem. § 2 MHG ist in vollem Umfang unzulässig, wenn der Klageantrag die vorprozessuale Mieterhöhungserklärung übersteigt.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.11.1988
  8. 17 C 334/88 - Mieterhöhungsverlangen; Teilzustimmung; Kappungsgrenze für Altbaumieten
    Leitsatz: 1. Möglichkeit der Teilzustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. 2. Die Kappungsgrenze von 5 % nach § 2 GVW bezieht sich auf die zuletzt preisrechtlich zulässige Mietzinsvereinbarung.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    02.11.1988
  9. 4 C 330/88 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Bezugnahme auf Mietspiegel; Rasterfeldangabe
    Leitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel als Begründungsmittel ist das einschlägige Rasterfeld anzukreuzen.
    AG Neukölln
    01.11.1988
  10. 18 C 353/88 - Klingelanlage; Gegensprechanlage; Türöffneranlage: Ankündigungspflicht; Modernisierung; Bagatellmaßnahme
    Leitsatz: Für den Einbau einer Klingel-, Gegensprech- und Türöffneranlage ist eine vor-herige Ankündigung gem. § 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB nicht erforderlich.
    AG Charlottenburg
    31.10.1988