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9 C 87/88 - Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete; Öffentlich geförderter Wohnraum; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung, formell unwirksam; Mietzins, preisrechtlich zulässiger; Zahlung des verlangten Mietzinses; Vertragsänderung, konkludente; Rückforderungsanspruch, ungerechtfertigte BereicherungLeitsatz: Zahlt der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung auf eine formell unwirksame Mieterhöhungserklärung gleichwohl den verlangten Mietzins, scheidet ein Rückforderungsanspruch auch dann aus, wenn der Mietvertrag keine Mietpreisgleitklausel enthält.AG Tempelhof-Kreuzberg18.11.1988
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9 C 87/88 - Mietzinserhöhung durch Zahlung verlangter Miete; Öffentlich geförderter Wohnraum; Mietzinserhöhung; Mieterhöhungserklärung; formell unwirksam; Mietzins; preisrechtlich zulässiger; Zahlung des verlangten Mietzinses; Vertragsänderung; konkludente; Rückforderungsanspruch; ungerechtfertigte BereicherungLeitsatz: Zahlt der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung auf eine formell unwirksame Mieterhöhungserklärung gleichwohl den verlangten Mietzins, scheidet ein Rückforderungsanspruch auch dann aus, wenn der Mietvertrag keine Mietpreisgleitklausel enthält.AG Tempelhof-Kreuzberg18.11.1988
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6 C 361/88 - Kabelfernsehen; Kabelfernsehen/Anspruch des Mieters auf Anschluß Breitbandnetz/Anspruch des Mieters auf Anschluß Anschluß/Kabelfernsehen Mieter/Anschluß an Kabelfernsehen vertragsmäßiger Gebrauch/Anschluß an Kabelfernsehen Hausanschluß/an KabelfernsehenLeitsatz: Der Mieter hat einen Anspruch auf Anschluß seiner Wohnung an das Kabelfernsehen, soweit er bereit ist, die dafür notwendigen Kosten zu tragen.AG Spandau13.11.1988
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15 C 297/88 - Begründung der Mieterhöhung/Altbauwohnung ohne Innentoilette; Mieterhöhung/Berliner Mietspiegel; Berliner Mietspiegel/Mieterhöhung; Innentoilette/Wohnung ohne, nicht im Mietspiegel enthalten; Begründung der Mieterhöhung/Bezugnahme auf Berliner Mietspiegel; Altbauwohnung/ohne Innentoilette und Berliner MietspiegelLeitsatz: Die Bezugnahme auf den Berliner Mietspiegel stellt keine ausreichende Begründung i.S.d. § 2 Abs. 2 MHG dar, wenn es sich bei der fraglichen Wohnung um eine in den Jahren 1919 bis 1949 bezugsfertig gewordene Wohnung ohne Innentoilette handelt.AG Charlottenburg10.11.1988
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17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand, zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung, Lärmschutz; GebrauchsgewährungspflichtLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.AG Schöneberg09.11.1988
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17 C 555/88 - Anspruch auf Unterbinden von Kinderspiel im Hof; Zustand; zum vertragsmäßigen Gebrauch geeignet; Erhaltungspflicht des Vermieters; Spielen im Hof; Kinderlärm; Lärm durch spielende Kinder; Hausordnung; Lärmschutz; GebrauchsgewährungspflichtLeitsatz: Der Mieter hat gegen den Vermieter Anspruch darauf, daß dieser die Benutzung des Hofes einer Wohnanlage zum Spielen verhindert.AG Schöneberg09.11.1988
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2 C 484/88 - Zustimmungsklage/Klageantrag übersteigt Mieterhöhungsverlangen; Zustimmungsklage/Unzulässigkeit; Unzulässigkeit/Zustimmungsklage (§ 2 MHG); Klageantrag/Mieterhöhungsverlangen (§ 2 MHG); Mieterhöhungserklärung/als Grenze für ZustimmungsklageLeitsatz: Eine Zustimmungsklage gem. § 2 MHG ist in vollem Umfang unzulässig, wenn der Klageantrag die vorprozessuale Mieterhöhungserklärung übersteigt.AG Tempelhof-Kreuzberg09.11.1988
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17 C 334/88 - Mieterhöhungsverlangen; Teilzustimmung; Kappungsgrenze für AltbaumietenLeitsatz: 1. Möglichkeit der Teilzustimmung zum Mieterhöhungsverlangen. 2. Die Kappungsgrenze von 5 % nach § 2 GVW bezieht sich auf die zuletzt preisrechtlich zulässige Mietzinsvereinbarung.AG Tempelhof-Kreuzberg02.11.1988
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4 C 330/88 - Mieterhöhungsverlangen; Begründung; Bezugnahme auf Mietspiegel; RasterfeldangabeLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen mit dem Mietspiegel als Begründungsmittel ist das einschlägige Rasterfeld anzukreuzen.AG Neukölln01.11.1988
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18 C 353/88 - Klingelanlage; Gegensprechanlage; Türöffneranlage: Ankündigungspflicht; Modernisierung; BagatellmaßnahmeLeitsatz: Für den Einbau einer Klingel-, Gegensprech- und Türöffneranlage ist eine vor-herige Ankündigung gem. § 541 b Abs. 2 Satz 4 BGB nicht erforderlich.AG Charlottenburg31.10.1988