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Urteil Unpünktliche Mietzinszahlung
Schlagworte
Unpünktliche Mietzinszahlung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Vertragsverletzung, schuldhafte; Mietzinszahlung, unpünktliche; Abmahnung des Vermieters; Anmahnung der Mietzahlung
Leitsatz
Will der Vermieter das Mietverhältnis wegen unpünktlicher Mietzinszahlungen fristlos kündigen, so ist die vorherige Abmahnung des Mieters erforderlich. Die bloße Anmahnung der fälligen Miete reicht nicht aus.
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