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Urteil Kündigungsrecht des Erstehers
Schlagworte
Kündigungsrecht des Erstehers; Zwangsversteigerung; Rechte des Erstehers; Sonderkündigungsrecht; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschutz des Mieters; berechtigtes Interesse des Vermieters
Leitsatz
Das Sonderkündigungsrecht nach § 57 a ZVG ist abhängig vom Vorliegen eines berechtigten Interesses nach § 564 b BGB.
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