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Urteil Modernisierung
Schlagworte
Modernisierung; Ankündigungsschreiben
Leitsatz
Im Rahmen des § 541 b BGB muß ein Vermieter seine Mitteilungspflicht nicht durch ein Schreiben, sondern kann sie auch sukzessive erfüllen. Entscheidend ist, daß die Mitteilungspflicht zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung erfüllt ist.
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