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Urteil Berliner Mietspiegel/Sachverständigengutachten
Schlagworte
Berliner Mietspiegel/Sachverständigengutachten; Sachkunde des Richters/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Sachkunde des Richters
Leitsatz
Die Sachkunde des Amtsrichters ist nicht höher einzustufen als die des Sachverständigen.
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