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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Härtefall; Untermieter; Wohngemeinschaft; Härtegrund
Leitsatz
Der Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung und das Fortsetzungsverlangen des Mieters sind auf Gründe beschränkt, die eigene Härten für den Mieter und diejenigen seiner Familie betreffen, nicht jedoch solche der in seiner Wohngemeinschaft wohnenden Untermieter.
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