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Urteil Betriebskostenumlage


Schlagworte

Betriebskostenumlage; preisgebundener Wohnraum; Umstellung auf Umlage; Inklusivmietenumstellung; Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten

Leitsätze

1. Die Kammer hält an ihrer Auffassung fest, daß es auch für die erstmalige Erhebung des Umlegungsbetrages für Betriebskosten gem. § 20 Abs. 1 und 3 NMV einer Gegenüberstellung der früher in der Miete enthaltenen Betriebskosten mit den nunmehr umgelegten Betriebskosten bedurfte.

2. Außerdem waren und sind gem. § 4 Abs. 7 NMV bei der Erläuterung der Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten die Gründe an-zugeben, aus denen sich die Aufwendungen erhöht haben. Pauschale Hinweise auf eingetretene Änderungen der Bewirtschaftungs- und Betriebskosten reichten und reichen nicht aus.

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