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Urteil Mietzahlung
Schlagworte
Mietzahlung; Überweisung
Leitsätze
1. Der Mieter hat dafür zu sorgen, daß aus dem Überweisungsträger oder aufgrund anderer konkreter Anhaltspunkte eine Zuordnung ein-gehender Mietbeträge möglich ist.
2. Auch wenn den Vermieter eine grundsätzliche Nachforderungspflicht bei Mietzahlungen mit falschen Kontenbezeichnungen treffen mag, ist er nicht verpflichtet, durch größeren Aufwand die Herkunft von Zahlungen zu klären.
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