« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (671 - 680 von 800)
Sortierung:
-
8b C 25/09 - Befugnis zur Schließung eines Müllschluckers (Müllabwurfanlage)Leitsatz: Der Vermieter darf jedenfalls dann eine Müllabwurfanlage (Müllschlucker) stilllegen, die eine Mülltrennung nicht erlaubt, wenn im Mietvertrag eine Änderung der Benutzung von Gemeinschaftsanlagen vorbehalten ist. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding06.01.2011
-
20 C 287/10 - Kündigungsschutzklausel-VO; Realteilung als Umwandlung; Kündigungssperre nach Außerkrafttreten der wirksamen VerordnungLeitsatz: 1. Die Berliner Kündigungsschutzklausel-VO ist verfassungsgemäß. 2. Auch nach einem Außerkrafttreten der Verordnung (31. August 2011) läuft die Kündigungssperre im Anschluss an eine frühere Veräußerung weiter; begonnene Fristen bleiben unberührt. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen für den Fall, dass eine Räumungsklage abgewiesen wird, ist unzulässig, da nicht lediglich eine Rechtsbedingung vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg03.01.2011
-
BVerwG 5 B 24.11 - Ausschluss der Ausgleichsleistung wegen Vorschubleistens; Hauptstellenleiter im Amt für VolkswohlfahrtLeitsatz: Der Wahrnehmung herausgehobener Funktionen in der NSDAP, z. B. als führender Funktionär auf Reichsebene, kommt, zumal wenn sie über einen längeren Zeitraum und im Sinne der Partei beanstandungsfrei ausgeübt worden sind, regelmäßig eine objektive Indizwirkung für ein erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems zu. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG23.12.2011
-
BVerwG 4 C 12.10 - Wiederaufbau eines abgebrannten Putenmaststalles; kapazitätsbeschränkende Nebenbestimmung; immissionsschutzrechtliches Verfahren; Austausch und Ersetzungsgenehmigung; immissionsschutzrechtliche Freigabe; baurechtliche Genehmigungspflicht; schädliche Umwelteinwirkungen; Geruchsimmissionen; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) als OrientierungshilfeLeitsatz: § 16 Abs. 5 BImSchG gilt auch für gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG angezeigte Anlagen. Im Fall des Wiederaufbaus einer zerstörten Anlage entbindet § 16 Abs. 5 BImSchG lediglich von der Pflicht, ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen, nicht jedoch von der Beachtung anderer behördlicher Genehmigungserfordernisse. Die Vorschrift lässt die Pflicht, ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, unberührt.BVerwG21.12.2011
-
BVerwG 4 C 13.10 - - Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück; Ziele und Zwecke der Sanierung; Konkretisierung der SanierungszieleLeitsatz: Ein Anspruch auf eine nur ein einzelnes Buchgrundstück betreffende sanierungsrechtliche Abschlusserklärung besteht nicht, wenn dieses Grundstück eines von mehreren Grundstücken ist, die im Hinblick auf die Ziele und Zwecke der Sanierung und die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen als Einheit anzusehen sind.BVerwG21.12.2011
-
BVerwG 3 B 58.11 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Rehabilitierungsausschluss; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Enteignungsexzess; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Beweisnot für verwaltungsrechtliche RehabilitierungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG schließt in den Fallgruppen der besatzungshoheitlichen Enteignung eine Rehabilitierung aus. 2. Eine auf SMAD-Befehle gestützte Enteignung deutscher Stellen ist der Sowjetunion als seinerzeit oberster Hoheitsgewalt zurechenbar und gilt auch dann als besatzungsrechtlich oder besatzungshoheitlich im Sinne von § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG, wenn die Vorgaben von deutschen Stellen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden. 3. Ein konkretes Enteignungsverbot kann durch die Wiedergabe in einem Schriftstück einer deutschen Stelle nachgewiesen werden. 4. Fehlt es an einer Beweisnot, so muss das Tatsachengericht auch andere Beweiserleichterungen nicht in Erwägung ziehen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG19.12.2011
-
BVerwG 3 B 57.11 - Ausschluss von Rehabilitierungsleistungen wegen SpitzeltätigkeitLeitsatz: Die Verpflichtung zur Spitzeltätigkeit als solche ist für einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit, der Rehabilitierungsleistungen ausschließt, nicht ausreichend; erforderlich ist vielmehr eine freiwillige tatsächliche Spitzeltätigkeit, bei der Drittschädigungen in Kauf genommen werden. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG08.12.2011
-
BVerwG 8 B 53.11 - Bindungswirkung eines angefochtenen Restitutionsbescheides; entsprechende Anwendung des § 409 BGB auf Abtretungen öffentlich-rechtlicher AnsprücheLeitsatz: 1. Die Bindungswirkung eines angefochtenen Restitutionsbescheides endet mit dessen rechtskräftiger Aufhebung. In dieser Aufhebung erschöpft sich die Gestaltungswirkung des Anfechtungsurteils. Aus der Tatbestandswirkung des Urteils ergibt sich keine Bindung an die im Urteil getroffenen Tatsachenfeststellungen. 2. Die entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften über die Abtretung von Forderungen (hier: § 409 BGB) auf Abtretungen öffentlich-rechtlicher Ansprüche (hier: Restitutionsanspruch) erschöpft sich darin, dem Schuldner eine Leistung an den Zessionar mit befreiender Wirkung zu ermöglichen, ohne ihn jedoch dazu zu verpflichten. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG05.12.2011
-
BVerwG 8 B 48.11 - Verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Auslegungshilfe; Veräußerung vor Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft; Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen RücktrittsrechtsLeitsatz: 1. Die rückerstattungsrechtliche Rechtsprechung ist nur Auslegungshilfe zur Frage des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes, ohne dass damit jede einzelne rückerstattungsrechtliche Entscheidung für die Entscheidung über daraus resultierende Restitutionsansprüche bindend ist. 2. Ein erzwungener Verzicht auf die Ausübung eines gesetzlichen Rücktrittsrechts kann nicht zum Verlust des veräußerten Vermögenswerts geführt haben, weil dieser Verlust auch in den Fällen der Stundung und der hypothekarischen Sicherung der Kaufpreisforderung bereits mit dem Wirksamwerden des Kausalgeschäfts oder der Auflassung eingetreten ist. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG30.11.2011
-
BVerwG 7 C 12.10 - Kulturgut; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; vorläufiges Ausfuhrverbot; Anfechtungsklage; Washingtoner Erklärung; Verfahrensdauer; RechtsmissbrauchLeitsatz: 1. Die Mitteilung über die Einleitung eines Eintragungsverfahrens nach dem Kulturgutschutzgesetz stellt keinen Verwaltungsakt i.S.v. § 35 Satz 1 VwVfG dar. 2. Das Kulturgutschutzgesetz findet auch auf solche Vermögensgegenstände Anwendung, die ihren jüdischen Eigentümern in der Zeit vom 30. Januar 1933 bis zum 8. Mai 1945 durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen entzogen und nach der Wiedervereinigung gemäß § 1 Abs. 6 VermG restituiert worden sind.BVerwG24.11.2011