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18 C 502/10 - Mieterhöhungsverlangen der GbR durch Gesellschafter; vereinbarter MieterhöhungsausschlussLeitsatz: 1. Das Mieterhöhungsverlangen, das nicht von der vermietenden GbR selbst, sondern von ihren Gesellschaftern ohne Hinweis auf die GbR erklärt wird, ist unwirksam. 2. Die in einer Vereinbarung über Mietermaßnahmen getroffene Regelung, dass „für die Dauer des Mietverhältnisses" Mieterhöhungen ausgeschlossen sind, schließt auch diejenige auf die ortsübliche Vergleichsmiete aus. (Leitsätze der Redaktion)AG Tempelhof-Kreuzberg09.06.2011
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3 C 13/11 - Mietminderung bei Lärmbelästigung vom Nachbargrundstück; Lärmbelästigung durch StromgeneratorLeitsatz: Zum Umfang der Minderung bei Geräuschimmissionen vom Nachbargrundstück. (Leitsatz der Redaktion)AG Wedding08.06.2011
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3 C 37/11 - Vertraglicher Schmerzensgeldanspruch des Mieters bei Verletzung der StreupflichtLeitsatz: 1. Verletzt der Vermieter seine Schneebeseitigungspflicht, so dass ein Mieter vor dem Haus hinfällt und sich erheblich verletzt, kann der Mieter Schmerzensgeld (hier: 4.000 €) verlangen. 2. Auch wenn der Vermieter eine Schneeräumfirma beauftragt und regelmäßig überwacht hatte, hat er für deren Verschulden einzustehen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg07.06.2011
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7 C 69/11 - Kellertausch; Teilkündigung des VermietersLeitsatz: 1. Der Vermieter hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Mieter, den von ihm genutzten Keller zwecks Umgestaltung des Hauses gegen einen anderen Keller zu tauschen, zumal dann nicht, wenn der zum Tausch angebotene Keller 30 % kleiner ist. 2. Dies gilt auch dann, wenn der bisherige Kellerraum die Umgestaltung eines anderen Nebenraums zum Wohnen ermöglichen soll. (Leitsätze der Redaktion)AG Köpenick31.05.2011
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70 C 14/11 - Abgrenzung von Sondernutzungsrechten durch Hecke oder ZaunLeitsatz: Gesteht die Teilungserklärung eine Abgrenzung von Sondernutzungsrechten durch Hecke oder Zaun zu, ist auch beides erlaubt.AG Spandau31.05.2011
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105 C 394/10 - Keine Vergütung des Vermieters für Ausstellen der Bescheinigung über „haushaltsnahe Dienstleistungen” 2009Leitsatz: Der Vermieter schuldet aus vertraglicher Nebenpflicht die unentgeltliche Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis der haushaltsnahen Dienstleistungen.AG Lichtenberg23.05.2011
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10 C 387/10 - Kündigung nur durch beide Ehegatten als Mieter; Ausgleichszahlung für fällige Schönheitsreparaturen bei UmbauarbeitenLeitsatz: 1. Bei Abschluss des Mietvertrages mit einem Ehepaar ist die Kündigung durch nur einen Ehegatten unwirksam. 2. Dass die Erklärung auch in Vertretung für den Mitmieter gelten sollte und der Vermieter das so auch verstehen konnte, ist vom Kündigenden unter Beweisantritt substantiiert vorzutragen. 3. Bei umfangreichen Bauarbeiten nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter statt der fälligen Schönheitsreparaturen einen Ausgleich in Geld verlangen. 4. Der Mieter, der eine Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen geleugnet hatte, kann sich nicht darauf berufen, dass er in kostensparender Eigenarbeit hätte renovieren können. Der Ausgleichsanspruch kann dann in Höhe des Kostenangebotes einer Fachfirma geltend gemacht werden. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln17.05.2011
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4 C 199/11 - Unzulässige Kautionsvereinbarung bei preisgebundenem WohnraumLeitsatz: 1. Bei preisgebundenem Wohnraum darf die Mietkaution nicht (auch) dafür bestimmt sein, nach Beendigung des Mietverhältnisses offene Forderungen aus noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen zu sichern. 2. Bei einem Verstoß ist die Kautionsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt. (Leitsätze der Redaktion)AG Neukölln11.05.2011
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105 C 313/10 - Keine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus rechtskräftigem Urteil; Zwangsvollstreckung; langes Zuwarten; Umstandsmoment; Entgegennahme von Miete; Mietzahlungen; RäumungsvollstreckungLeitsatz: 1. Eine Verwirkung des Räumungsanspruchs aus einem rechtskräftigen Urteil vor Ablauf von zwei oder drei Jahren kommt grundsätzlich nicht in Betracht. 2. Das für eine Verwirkung nötige Umstandsmoment ist bei einer bloßen Entgegennahme von monatlichen Mietzahlungen nicht anzunehmen. (Leitsatz der Redaktion)AG Lichtenberg09.05.2011
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218 C 271/09 - Heizkostenabrechnung; Erläuterung; Ersatzverfahren bei Ausfall der VerbrauchserfassungsgeräteLeitsatz: Wird wegen Ausfalls der Heizkostenverteiler der Wärmeverbrauch des Mieters nur geschätzt und werden die zugrunde gelegten Schätzwerte weder in der Abrechnung noch innerhalb des Abrechnungszeitraums erläutert, ist die Abrechnung formell unwirksam mit der Folge, dass insgesamt keine Nachforderung mehr besteht. (Leitsatz der Redaktion)AG Charlottenburg05.05.2011