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Urteil Unzulässige Kautionsvereinbarung bei preisgebundenem Wohnraum
Schlagworte
Unzulässige Kautionsvereinbarung bei preisgebundenem Wohnraum
Leitsätze
1. Bei preisgebundenem Wohnraum darf die Mietkaution nicht (auch) dafür bestimmt sein, nach Beendigung des Mietverhältnisses offene Forderungen aus noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen zu sichern.
2. Bei einem Verstoß ist die Kautionsabrede insgesamt unwirksam; eine geltungserhaltende Reduktion findet nicht statt.
(Leitsätze der Redaktion)
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