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Urteil Mieterhöhungsverlangen der GbR durch Gesellschafter


Schlagworte

Mieterhöhungsverlangen der GbR durch Gesellschafter; vereinbarter Mieterhöhungsausschluss

Leitsätze

1. Das Mieterhöhungsverlangen, das nicht von der vermietenden GbR selbst, sondern von ihren Gesellschaftern ohne Hinweis auf die GbR erklärt wird, ist unwirksam.

2. Die in einer Vereinbarung über Mietermaßnahmen getroffene Regelung, dass „für die Dauer des Mietverhältnisses" Mieterhöhungen ausgeschlossen sind, schließt auch diejenige auf die ortsübliche Vergleichsmiete aus.

(Leitsätze der Redaktion)

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