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Urteil Vertragsgemäßer Mietgebrauch


Schlagworte

Vertragsgemäßer Mietgebrauch; Blumenkästen an Außenseite von Balkonen

Leitsatz

Die Anbringung von Blumenkästen an der Außenseite von Balkonen ist grundsätzlich nicht vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes untersagt werden.

(Leitsatz der Redaktion)

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