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Urteil Vertragsgemäßer Mietgebrauch
Schlagworte
Vertragsgemäßer Mietgebrauch; Blumenkästen an Außenseite von Balkonen
Leitsatz
Die Anbringung von Blumenkästen an der Außenseite von Balkonen ist grundsätzlich nicht vom allgemeinen Mietgebrauch gedeckt und kann bei Vorliegen eines sachlichen Grundes untersagt werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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