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67 S 561/10 - Mieterhöhungsverlangen; Mieterhöhung durch Vermieter mit Bezeichnung GbR; Berliner Mietspiegel; Orientierungsmerkmale; Fahrradabstellraum; besonders ruhige StraßeLeitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen, das von den Vermietern namentlich unter der Bezeichnung „GbR" erklärt wird, erweckt bei dem Mieter den Anschein, dass es sich um eine Mieterklärung einer - nicht existierenden - Außen-GbR handelt mit der Folge der Unwirksamkeit der Erklärung. 2. Entspricht die Nutzung eines Abstellraumes zum Abstellen eines Fahrrades nicht der mietvertraglichen Vereinbarung, liegt das entsprechende wohnwerterhöhende Merkmal nicht vor. 3. Liegt die Wohnung des Mieters in einer Straße, in der einige Hausnummern als besonders lärmbelastet gekennzeichnet sind, liegt sie jedenfalls nicht an einer besonders ruhigen Straße. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin23.06.2011
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85 S 32/11 - Vergütungsanspruch für Winterdienst auch bei SchlechterfüllungLeitsatz: Bei einem Winterdienstvertrag handelt es sich um eine Geschäftsbesorgung mit dienstvertraglichem Charakter, so dass bei einer Schlechterstellung der Vergütungsanspruch nicht nach § 326 BGB entfällt (wie LG Berlin GE 2011, 201). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin22.06.2011
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63 S 467/10 - Betriebskostenabrechnung; formelle Wirksamkeit; Abrechnungseinheit; Heizkostennachforderung; nicht mitgeteilter Umrechnungsfaktor; Flächenangaben; DIN EN 834/835Leitsatz: 1. Die Nachforderung aus einer Heizkostenabrechnung, in der der Umrechnungsfaktor für die von Einheitsskalen abgelesenen Wärmeverbrauchswerte unter Hinweis auf die DIN EN 834/835 ausgewiesen ist, ist dann nicht fällig, wenn die für die Umrechnung maßgeblichen Daten in den Abrechnungsunterlagen nicht enthalten sind. 2. Eine Betriebskostenabrechnung, in der die Gesamtfläche mehrerer zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Gebäude angegeben worden ist, ist unabhängig davon formell wirksam, ob die der Abrechnung zugrunde gelegten unterschiedlichen Bezugspunkte für die einzelnen Betriebskosten maßgeblich sind und ob die insoweit angesetzten Flächenangaben zutreffen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin21.06.2011
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65 T 83/11 - Streitwert für Feststellung der Minderung der 3,5fache JahresbetragLeitsatz: Der Streitwert für eine Klage des Mieters auf Feststellung der Höhe der Minderung ist nach dem 3,5fachen Jahresbetrag zu ermitteln (Anschluss an BGH - XII ZR 248/05 - gegen KG - 8 W 38/10 -). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.06.2011
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1 S 23256/10 - Bauliche Veränderungen; Umbau einer Gewerbeeinheit; unvermeidliche Nachteile; Teilbaumaßnahmen; zu beurteilendes Gesamtbauvorhaben; additive Zustimmung des Verwalters zu den BaumaßnahmenLeitsatz: 1. Werden in mehreren hintereinander unter einem TOP gefassten Beschlüssen diverse einzelne Baumaßnahmen beschlossen, die alle das Ziel haben, eine Gewerbeeinheit umzubauen, darf nicht nur jede einzelne Teilbaumaßnahme für sich allein, isoliert betrachtet und auf Nachteile gemäß § 14 Nr. 1 WEG hin untersucht werden. Es ist dabei vielmehr auch das Gesamtvorhaben insgesamt zu beurteilen (Anschluss an BayObLG NJW-RR 1992, 272). 2. Nachteile infolge der Umbaumaßnahmen sind nicht allein schon deswegen unvermeidlich im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG, weil der Umbau erforderlich ist, um die betroffene Sondereigentumseinheit wirtschaftlich rentabel nutzen zu können. Das gilt auch, wenn die angestrebte Nutzung noch von der Teilungserklärung gedeckt wäre. 3. Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass bauliche Änderungen der Zustimmung des Verwalters bedürfen, ist diese Regelung regelmäßig dahin auszulegen, dass dieses Erfordernis zusätzlich zur, nicht anstelle von der Zustimmungspflicht der Eigentümer nach §§ 22 I, 14 Nr. 1 WEG besteht.LG München I20.06.2011
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63 S 454/10 - Mieterhöhungsmöglichkeiten nach ModernisierungLeitsatz: Nach Modernisierung der Wohnung kann der Vermieter wählen, ob er eine Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete für die modernisierte Wohnung oder nur den Modernisierungszuschlag verlangt oder eine Erhöhung der Miete auf diejenige für die nicht modernisierte Wohnung mit dem Modernisierungszuschlag kombiniert. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.06.2011
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63 S 393/10 - Teilwirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung bei teilweiser Angabe der Erhöhungsschritte nur in Prozentsätzen; formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung bei fehlender Angabe der geleisteten VorauszahlungenLeitsatz: 1. Wird in einer Staffelmietvereinbarung nur für die ersten 10 Jahre die Miete in einem Geldbetrag angegeben, für den Fall des Weiterbestehens des Mietvertrages nach diesem Zeitraum jedoch nur ein Prozentsatz, bleibt die Vereinbarung für die ersten 10 Jahre wirksam. 2. Auch diejenige Heizkostenabrechnung, in der gezahlte Vorauszahlungen des Mieters überhaupt nicht berücksichtigt worden sind, ist formell wirksam. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.06.2011
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63 S 510/10 - Wirksame Laufzeitregelungen in alten MietverträgenLeitsatz: Die Vereinbarung in einem vor dem 1. September 2001 abgeschlossenen befristeten Mietvertrag mit Verlängerungsklausel, wonach nur zu einem bestimmten Zeitpunkt eines jeden Jahres gekündigt werden kann, ist wirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.06.2011
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67 S 156/11 - Nachholung eines wirksamen bei zunächst unwirksamem Mieterhöhungsverlangen; Abzug von Drittmitteln; ModernisierungLeitsatz: 1. Die fehlerhafte Berechnung der von dem Mieterhöhungsbetrag abzuziehenden Drittmittel der öffentlichen Förderung der Modernisierung kann im Zustimmungsprozess nachgeholt werden. 2. Insoweit reicht es aus, wenn der Abzugsbetrag unter Berücksichtigung der öffentlichen Fördermittel auf den von der vereinbarten Monatsmiete abzuziehenden Monatsbetrag umgerechnet wird; einer weiteren Erläuterung des Abzugsbetrages bedarf es nicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.06.2011
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67 S 516/09 - Mieterhöhungsverlangen; Rechtsbedingung; Stichtag für Anwendung des Mietspiegels; Mietspiegel 2009; unzureichende Elektroinstallation; zusätzlicher Nutzraum; Erhöhung der Bruttomiete mit NettomietspiegelLeitsatz: 1. Wird ein Mieterhöhungsverlangen hilfsweise für den Fall abgegeben, dass ein vorangehendes Erhöhungsverlangen unwirksam sein sollte, handelt es sich um eine zulässige Rechtsbedingung. 2. Für die Ermittlung der ortsüblichen Miete ist auf den im Zeitpunk des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens maßgebenden Erhebungsstichtag des Mietspiegels abzustellen. 3. Der Mietspiegel 2009 gilt auch für Erdgeschosswohnungen mit Garten und einem separaten Zugang. 4. Befindet sich im Bad keine Steckdose, sondern nur ein Wandauslass, ist die Elektroinstallation unzureichend. 5. Ist der zusätzliche Nutzraum schimmelig und feucht, ist er nicht angemessen nutzbar. 6. Zur Erhöhung der vereinbarten Bruttomiete sind den Mieten des Nettomietspiegels die aus dem vorangegangenen Abrechnungszeitraum sich ergebenden Betriebskosten hinzuzurechnen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin06.06.2011