Urteil Rückerstattungsanspruch
Schlagworte
Rückerstattungsanspruch; Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht
Leitsätze
1. Neue rückerstattungsrechtliche Ansprüche können ungeachtet der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bundesrückerstattungsgesetzes auf das Beitrittsgebiet grundsätzlich nur auf das Vermögensgesetz und das NS Verfolgtenentschädigungsgesetz gestützt werden.
2. Die Verweisung von einem Zivil- an ein Verwaltungsgericht kommt nicht in Betracht, wenn ein rückerstattungsrechtlicher Anspruch allein auf das Bundesrückerstattungsgesetz gestützt und in dem bisherigen Verfahren nicht geprüft wurde, ob der Anspruch nach dem Vermögens- und dem NS Verfolgtenentschädigungsgesetz begründet ist.
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