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Suchergebnis Urteilssuche (511 - 520 von 538)

  1. 13 U 111/16 - Fortdauernde Zwangsverwaltung hindert Sonderkündigungsrecht des Erstehers nicht
    Leitsatz: 1. Der Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlags ist für die Bestimmung des ersten zulässigen Kündigungstermins im Sinne des § 57a ZVG auch dann maßgeblich, wenn neben der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung angeordnet ist. 2. Die über den Zeitpunkt der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses fortbestehende Zwangsverwaltung hat weder zur Folge, dass das Sonderkündigungsrecht gemäß § 57a ZVG dem Zwangsverwalter zusteht, noch dass dieses von dem Ersteher erst nach der Aufhebung der Zwangsverwaltung ausgeübt werden kann.
    OLG Frankfurt/Main
    04.11.2016
  2. 2-21 O 251/15 - Verjährung, Herausgabeanspruch NS-verfolgungsbedingt abhanden gekommener Gemälde
    Leitsatz: 1. Herausgabeansprüche nach bürgerlichem Recht wegen im Dritten Reich verfolgungsbedingt abhanden gekommener Sachen verjähren in 30 Jahren seit Abhandenkommen.2. Das Versteckthalten der Sache, deren Herausgabe der Eigentümer begehrt, begründet nicht Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung der Einrede der Verjährung zu begründen.3. Eine teleologische Reduktion der Verjährungsvorschriften des BGB dahingehend, dass deren Sinn und Zweck im Falle des Abhandenkommens von Kunstgegenständen aufgrund nationalsozialistischen Unrechts, die Nicht-Anwendung der Verjährungsvorschriften bzw. für den Beginn des Laufs der Verjährung Kenntnis des Herausgabeanspruchs gebiete, ist nicht vorzunehmen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    02.11.2016
  3. 13 K 2850/13 E - Zum Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht länger leerstehender Objekte
    Leitsatz: Eine ursprüngliche vorhandene Einkünfteerzielungsabsicht entfällt auch dann nicht, wenn zwar das Objekt nach mehrjähriger Vermietungszeit infolge zahlreicher gravierender Baumängel wegen Unbewohnbarkeit leersteht und eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen (Wohnung war zum größten Teil auf einem Flurstück, welches als Eigentum des Volkes im Grundbuch erfasst war) erst nach Jahren beginnt, der Steuerpflichtige aber alles unternommen hat, um die Eigentumsfrage in seinem Sinne zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten.
    FG Düsseldorf
    27.09.2016
  4. 1 Ws Reha 22/15 - Verfahrensverstöße, verspätete Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über vorläufige Einweisungsverfügung
    Leitsatz: Allein die Missachtung der nach DDR-Recht vorgesehenen Verfahrensgewährleistungen kann die Rechtsstaatswidrigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme jedenfalls dann begründen, wenn deren Einhaltung auch nach dem damaligen Verfassungsverständnis der DDR unverzichtbar gewesen wäre. Dies gilt jedoch nicht für die Unterbringung von Minderjährigen in Kinderheimen, weil die Verfassungen der DDR keine zweifelsfrei auch für diese Fälle geltenden Verfahrensgewährleistungen normierten (hier verspätete Entscheidung des Jugendhilfeausschusses über vorläufige Einweisungsverfügung des Referatsleiters). (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Thüringen
    14.07.2016
  5. L 5 KN 564/13 - Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Regelaltersrente
    Leitsatz: Kein Anspruch verfolgter Schüler im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes auf Gewährung einer höheren Regelaltersrente durch fiktive Anrechnungszeiten für Ausbildung. (Leitsatz der Redaktion)
    LSG Sachsen
    21.06.2016
  6. 1 Ws Reha 3/16 - Unwürdigkeit, allgemeine Kriminalität
    Leitsatz: Keine Anwendung des § 16 Abs. 2 StrRehaG auf Fälle unmenschlichen Verhaltens im Rahmen allgemeiner (Schwer-) Kriminalität außerhalb systembedingten Staatsunrechtes.
    OLG Thüringen
    14.06.2016
  7. 44164/14 - Madaus/Deutschland - Recht auf öffentliche mündliche Verhandlung, strafrechtliche Rehabilitierung außergerichtlicher Strafmaßnahmen, Schadensersatzanspruch im Beschwerdeverfahren beim EGMR, Wiederaufnahme des nationalen Verfahrens nach einem Urteil des EGMR
    Leitsatz: 1. Die Verfahrensgarantien aus Art. 6 EMRK gelten auch für das deutsche strafrechtliche Rehabilitierungsverfahren.2. Aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ergibt sich in einem Verfahren über zwei Instanzen ein grundsätzlicher Anspruch auf Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung in mindestens einer Instanz. Es bedarf besonderer Gründe von erheblichem Gewicht, um ausnahmsweise von einer mündlichen Verhandlung abzusehen. 3. Die gerichtliche Verweigerung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung ist im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren jedenfalls dann ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, wenn das Gericht zuvor sein richterliches Ermessen i.S.d. § 11 Abs. 3 Satz 2 StrRehaG dahingehend ausgeübt hatte, dass es eine mündliche Verhandlung für erforderlich befand und es diesen Termin dann wieder absetzte, ohne dass sich die zu bewertende Tatsachen- oder Rechtslage im Verfahren geändert hat.4. Die Abgabe einer Pressemitteilung der Anwälte des Antragstellers zu einem bevorstehenden Erörterungstermin in einem strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren ist auch dann kein Grund von erheblichem Gewicht zur Absetzung eines einmal anberaumten Termins, wenn diese sich darin optimistisch über den Ausgang äußern und ankündigen, der Termin könne dazu dienen, ein „wichtiges Stück Zeitgeschichte aufzudecken“. (Nichtamtliche Leitsätze)
    EGMR
    09.06.2016
  8. 2 O 86/14 - Nichtigkeit von Kündigungsverzichts- und Schriftformheilungsklausel
    Leitsatz: Der unbedingte Kündigungsverzicht in einer Schriftformheilungsklausel ist - auch zwischen den ursprünglichen Vertragsparteien - gem. § 134 BGB nichtig.
    LG Krefeld
    25.05.2016
  9. 1 Ws Reha 25/15 - Opferrente, Mindestdauer der Freiheitsentziehung, besondere Härte
    Leitsatz: 1. Das Vorliegen einer besonderen Härte i.S.d. § 19 StrRehaG kann nicht allein daraus hergeleitet werden, dass die in § 17a Abs. 1 StrRehaG als Anspruchsvoraussetzung für die sog. „Opferrente“ geregelte Mindestdauer der Freiheitsentziehung nur knapp bzw. um wenige Tage verfehlt wird.2. Die gesetzgeberische Entscheidung, die absolute Grenze der Anspruchsberechtigung bei einer Freiheitsentziehung von mindestens 180 Tagen zu ziehen, mit der Folge, dass den Betroffenen, deren Freiheitsentzug diese Größenordnung nicht erreicht, regelmäßig kein Anspruch nach § 17a Abs. 1 StrRehaG zusteht, ist zu respektieren.3. Die Dauer einer rechtsstaatswidrigen Freiheitsentziehung ist im gerichtlichen Verfahren nach §§ 7 ff. StrRehaG festzustellen. Sie unterliegt grundsätzlich nicht der nochmaligen Überprüfung im Verfahren nach § 25 StrRehaG. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    25.05.2016
  10. 1 Ws Reha 6/13 - DDR-Kinderheim, Fehlen der Einweisungsverfügung, Einweisung trotz aufnahmebereiter Verwandter
    Leitsatz: 1. Die Einweisung in ein DDR-Kinderheim diente sachfremden Zwecken, wenn die nach dem Recht der ehemaligen DDR notwendige schriftliche Einweisungsverfügung fehlte. 2. Die Einweisung diente politischen Zwecken, wenn sie durch den Verbleib des Betroffenen in der bisherigen Wohnung unter der Aufsicht und Betreuung der zum gemeinsamen Haushalt gehörigen erwachsenen Halbschwester hätte vermieden werden können. Hierauf gerichtete Bemühungen von Frau B. haben diese und die Mutter der Betr. bestätigt; eine Inobhutnahme der Kinder durch die Halbschwester sei jedoch von staatlicher Seite wegen deren „politischer Gesinnung“ verweigert worden. Das gilt insbesondere dann, wenn eine unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls vorzugswürdige Alternative durch die Behörden in den Akten absichtlich unterdrückt worden ist. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Thüringen
    20.05.2016