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Urteil Unwürdigkeit, allgemeine Kriminalität
Schlagworte
Unwürdigkeit, allgemeine Kriminalität
Leitsatz
Keine Anwendung des § 16 Abs. 2 StrRehaG auf Fälle unmenschlichen Verhaltens im Rahmen allgemeiner (Schwer-) Kriminalität außerhalb systembedingten Staatsunrechtes.
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