Urteil Zum Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht länger leerstehender Objekte
Schlagworte
Zum Bestehen einer Einkünfteerzielungsabsicht länger leerstehender Objekte
Leitsatz
Eine ursprüngliche vorhandene Einkünfteerzielungsabsicht entfällt auch dann nicht, wenn zwar das Objekt nach mehrjähriger Vermietungszeit infolge zahlreicher gravierender Baumängel wegen Unbewohnbarkeit leersteht und eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen (Wohnung war zum größten Teil auf einem Flurstück, welches als Eigentum des Volkes im Grundbuch erfasst war) erst nach Jahren beginnt, der Steuerpflichtige aber alles unternommen hat, um die Eigentumsfrage in seinem Sinne zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten.
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