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  1. 3 C 97/15 - Berliner Mietspiegel nur zur Begründung, nicht als Beweismittel für Mieterhöhung bei Substandardwohnungen, Ofenheizungswohnung
    Leitsatz: Für eine Wohnung mit Ofenheizung kann zwar der Berliner Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden; als Beweismittel im Prozess ist er jedoch ungeeignet. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.05.2016
  2. 202 C 3/16 - Mieterhöhungserklärung nach § 558 BGB löst kein Widerrufsrecht aus
    Leitsatz: Verlangt ein Vermieter, der Unternehmer ist, in Textform vom Wohnungsmieter Zustimmung zu einer Mieterhöhung, und stimmt der Mieter ausdrücklich oder konkludent zu, so handelt es sich nicht um ein widerrufliches Fernabsatzgeschäft, weil allein ein Briefwechsel über eine Mieterhöhung weder nach teleologischen noch nach grammatikalischen Gesichtspunkten in den Anwendungsbereich i.S.d. § 312b I 1 BGB fällt. Zur Annahme eines Fernabsatzgeschäftes bedarf es zusätzlicher Anforderungen, wie z. B. dem Umstand, dass der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt; die normale - schriftliche - Korrespondenz mit einem Vertragspartner stellt kein solches Dienstleistungssystem dar. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Gelsenkirchen
    27.04.2016
  3. 7 C 185/15 - Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, Qualifikation des Berliner Mietspiegels 2015, qualifizierter Mietspiegel als einfacher Mietspiegel
    Leitsatz: Mit Vergleichswohnungen - auch aus dem eigenen Bestand - kann ein Mieterhöhungsverlangen begründet werden. Im Rahmen der (materiellen) Begründetheit sind Vergleichswohnungen einem Mietspiegel nicht überlegen. Der Berliner Mietspiegel kann als einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden (Anschluss an LG Berlin, ZK 67, GE 2015, 971), so dass dahinstehen kann, ob er seine Beweiskraft als qualifizierter Mietspiegel zwischenzeitlich eingebüßt hat (ZK 63, GE 2015, 1097). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    06.04.2016
  4. 12 C 149/15 - Kein Anspruch auf Mangelbeseitigung bei Einräumung nur der Mitbenutzung, Rauschen, Knistern und Knacken in älteren Wechselsprechanlagen kein Mangel
    Leitsatz: 1. Darf ein Keller laut Mietvertrag nur „mitbenutzt werden“, steht dem Mieter weder ein Anspruch auf Mangelbeseitigung bzw. Instandsetzung noch ein Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an einem bestimmten Kellerraum zu.2. Bei einer älteren Wechselsprechanlage stellt etwaiges Rauschen, Knistern bzw. Knacken bei der Tonübertragung keinen Mangel dar. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Spandau
    29.03.2016
  5. 215 C 318/15 - Provisionsvereinbarung mit Verbraucher
    Leitsatz: 1. Aus der Angabe des ausgeübten Berufs in einem Vertrag ergibt sich nicht zwingend, dass der Unterzeichnende nicht als Verbraucher handelt. Wichtig ist, ob objektive Anhaltspunkte für die Verbraucherstellung sprechen.2. Der Privatkunde muss eine Vergütungspflichtigkeit der Tätigkeit eines Versicherungsmaklers für ihn, den Kunden, nicht erwarten, weil dieser üblicherweise seine Vergütung in Form von Provisionen von der Versicherung erhält. 3. Eine zusätzliche Provisionsvereinbarung mit einem Verbraucher unterliegt der strengen Inhaltskontrolle für Allgemeine Geschäftsbedingungen gem. § 307 Abs. 3 BGB. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    23.03.2016
  6. 13 C 203/15 - Unwirksames Mieterhöhungsverlangen trotz Bezugnahme auf Mietspiegel
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das mit dem Mietspiegel begründet wird mit dem Zusatz, der Mietspiegel sei nicht qualifiziert, ist formell unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    17.03.2016
  7. 771 C 64/15 - Unwirksamkeit einer einschränkenden Vertreterklausel in der Teilungserklärung, Rechtsanwalt in der Eigentümerversammlung
    Leitsatz: Haben die übrigen Wohnungseigentümer bei einschränkender Vertreterklausel in der Teilungserklärung in der Versammlung einen Rechtsanwalt eingeschaltet, ist es ihnen verwehrt, der Gegenseite die Anwesenheit eines Rechtsanwalts zu verbieten; davon betroffene Eigentümerbeschlüsse sind für ungültig zu klären. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.03.2016
  8. 8 C 285/15 - Aufwendungsersatz auch für hohe Trocknungskosten nach Wasserschaden, Weiterhaftung des Veräußerers bei unterlassener Anzeige vom Eigentumsübergang
    Leitsatz: 1. Der Vermieter hat nach einem Wasserschaden dem Mieter die Trocknungskosten (Stromverbrauch) zu ersetzen, auch wenn wegen der Dauer der Arbeiten die Stromkosten für die erforderliche dauernde Kühlung (hier: Server-Rack) hoch sind.2. Hat der Veräußerer den Eigentumsübergang erst kurz vor Erlass des Urteils im Zahlungsprozess mitgeteilt, haftet er dem Mieter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist wie ein Gesamtschuldner neben dem Erwerber. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    17.03.2016
  9. 14 C 179/15 - Berufung auf Mietgutachten als unzulässiger Ausforschungsbeweis
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit dem Berliner Mietspiegel und bezieht sich im Zustimmungsprozess ohne weiteren Vortrag nur auf Sachverständigengutachten, weil der Mietspiegel nicht qualifiziert sei, stellt das einen Antrag auf unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, dem nicht nachzugehen ist. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    23.02.2016
  10. 770 C 48/15 - Schadensersatz für eigenmächtige Veränderung von Gemeinschaftsflächen
    Leitsatz: Auch wenn die Bepflanzung von Gemeinschaftsflächen den Wohnungseigentümern zunächst widerruflich freigestellt wird, sind diese nicht berechtigt, die im Auftrag der Verwaltung gemäß späterer Beschlussfassung zusätzlich verlegten Natursteinplatten eigenmächtig zu entfernen; sie haften für die durch die Wiederverlegung entstandenen Kosten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    17.02.2016