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Suchergebnis Urteilssuche (471 - 480 von 538)

  1. 18 C 380/15 - Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsverlangens bei defektem Hausbriefkasten
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist durch Einlegen in den Hausbriefkasten wirksam zugestellt, wenn zwar der Briefkasten defekt ist (fehlende Klappe), der Mieter den Mangel aber über ein Jahr lang hingenommen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    17.02.2016
  2. 6 C 227/15 - Ausfüllung des Merkmals „bevorzugte Citylage“ in der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln
    Leitsatz: 1. Die Kreuzberger Dieffenbachstraße ist trotz ihrer Citynähe keine bevorzugte Citylage im Sinne der Orientierungshilfe zu den Berliner Mietspiegeln.2. Berlin-Kreuzberg hat ungeachtet seines bei Bewohnern und Touristen beliebten Kiezcharakters nichts mit einer bevorzugten Citylage zu tun. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    16.02.2016
  3. 18 C 108/15 - Keine Kostenmieterhöhung mit veralteter Wirtschaftlichkeitsberechnung, Mitteilung der Erträge, unzureichende Gartenpflege keine erhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit, Schriftformwahrung bei Betriebskostenabrechnungen in preisgebundenen Neubauten
    Leitsatz: 1. Der einer Kostenmieterhöhung (mindestens) beizufügende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss nicht nur die laufenden Aufwendungen enthalten, sondern auch die nachhaltig erzielbaren Erträge der Wirtschaftseinheit; dazu gehören auch fiktive Mieteinnahmen für leerstehende Wohnungen.2. Der einer Kostenmieterhöhung (mindestens) beizufügende Auszug aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung muss aktuell sein; eine über drei Jahre alte Berechnung genügt nicht.3. Außerhalb der Wohnung liegende Mängel berechtigen grundsätzlich nur ausnahmsweise zu einer Minderung.4. Eine unzureichende Gartenpflege beeinträchtigt die Tauglichkeit der Mietsache nur unerheblich.5. Mieterhöhungserklärungen und Betriebskostenabrechnungen in preisgebundenen Neubauwohnungen, die der Vermieter mit einer Computer-Software erstellt, die mit einer Kombination von Mieterdaten und Textbausteinen arbeitet, gelten als mit einer automatischen Einrichtung gefertigt und müssen deshalb nicht eigenhändig unterschrieben werden. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    09.02.2016
  4. 2 C 258/15 - Unkonkretes Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Lässt das Mieterhöhungsverlangen nicht konkret erkennen, dass eine Überschreitung der ortsüblichen Miete nicht vorliegt, ist eine Zustimmungsklage ohne weitere Beweiserhebung als unbegründet abzuweisen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    09.02.2016
  5. 233 C 467/15 - Berliner Mietspiegel 2015 als einfacher Mietspiegel, Schätzungsgrundlage
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist jedenfalls als einfacher Mietspiegel für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.2. Die Indizwirkung zum Nachweis der Ortsüblichkeit der verlangten Miete wird insbesondere durch folgenden Vortrag des Vermieters nicht erschüttert:• nicht repräsentatives Datenmaterial mit unverhältnismäßig geringer Anzahl von Werten• Verletzung des Homogenitätsgebotes durch Einteilung in nur drei Wohnlagen mit empirisch fehlerhafter Extremwertbereinigung• nur unzureichende Erhebungen zu den Wohnwertmerkmalen der Orientierungshilfe. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    05.02.2016
  6. 14 C 181/15 - Mieterhöhungsverlangen, Orientierungshilfe: Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand, schlechter Instandhaltungszustand, Hauseingangstür nicht abschließbar, Küche: keine Spüle
    Leitsatz: 1. Gehört laut Mietvertrag eine Spüle zur Wohnungsausstattung, spricht die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Mietvertrages dafür, dass das wohnwertmindernde Merkmal „keine Spüle“ nicht verwirklicht ist.2. Eine etwaige „Vermüllung“ des Treppenhauses durch mieterseits abgestellte Gegenstände führt weder zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „Treppenhaus/Eingangsbereich überwiegend in schlechtem Zustand“ noch zum Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals „schlechter Instandhaltungszustand (z. B. dauernde Durchfeuchtung des Mauerwerks - auch Keller -, große Putzschäden, erhebliche Schäden an der Dacheindeckung)“ - bei diesen Negativmerkmalen geht es nur um die Bausubstanz.3. Eine etwaige Nichtabschließbarkeit der Tür zum Aufgang des Hinterhauses würde nicht das wohnwertmindernde Merkmal „Hauseingangstür nicht abschließbar“ begründen. Mit „Hauseingangstür“ im Sinne der Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel 2015 ist nur die Zutrittsmöglichkeit von der Straße gemeint. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Köpenick
    02.02.2016
  7. 109 C 421/15 - Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Miete, Minderung
    Leitsatz: Die Ankündigung einer Minderung enthält keinen Vorbehalt in Bezug auf die künftig gleichwohl in voller Höhe geleisteten Zahlungen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    27.01.2016
  8. 8a C 205/15 - Berliner Mietspiegel 2015 qualifiziert
    Leitsatz: 1. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB.2. Welcher Mietspiegel anwendbar ist, richtet sich nach dem Zugang des Mieterhöhungsverlangens. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    06.01.2016
  9. BVerwG 8 B 8.16 - Unternehmen, Enteignung, Entschädigung, Anspruchsverpflichteter, Zuordnungsempfänger, weggeschwommene Vermögenswerte, DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz
    Leitsatz: Die Entschädigung für ein enteignetes Unternehmen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 DDR- Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 Satz 2 DDR-EErfG ausschließlich von demjenigen zu leisten, dem das Unternehmen nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages zugeordnet wurde.
    BVerwG
    21.12.2016
  10. BVerwG 8 B 15.15 - Besatzungshoheitliches Enteignungsverbot, Revisionszulassung
    Leitsatz: Ein besatzungshoheitliches Enteignungsverbot unterbrach den Zurechnungszusammenhang nur, wenn es ausgesprochen wurde, bevor ein Eigentümer vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt war. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    02.11.2016