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Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 487)

  1. 1 BvR 1287/94 - Verfassungsbeschwerde; Grundsatz des gesetzlichen Richters; Bindung an Rechtsentscheid; Vermieteraufrechnung; Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Es ist ein Verstoß gegen Art. 101 GG, wenn ein Gericht einen entgegenstehenden Rechtsentscheid nicht beachtet (hier: Aufrechnung des Vermieters gegen den Anspruch auf Kautionsrückzahlung mit verjährten Ersatzforderungen). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    12.12.1994
  2. 1 BvR 351/91 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin; Betriebskostenumlage
    Leitsatz: 1. Die befristete Fortgeltung der Mietpreisbindung in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin ist mit der Eigentumsgewährleistung vereinbar. 2. § 1 der Ersten Grundmietenverordnung (BGBl. 1991 I S. 1269) und § 4 Abs. 3 Betriebskosten-Umlageverordnung (BGBl. 1991 I S. 1270) verletzen Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ebenfalls nicht.
    BVerfG
    22.11.1994
  3. 1 BvR 2157/93 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Auslegung einer Berufungsrücknahme
    Leitsatz: Es verstößt gegen die Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG), wenn das Gericht seine Entscheidung auf Vermutungen über die Motive einer Partei stützt, die in dem Gang des Verfahrens keine Anhaltspunkte finden (hier: Auslegung einer Berufungsrücknahme als Aufrechnungsvereinbarung). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    02.11.1994
  4. 2 BvR 611/91 - Verfassungsbeschwerde; Gebietsregelung; Grenzregelung; Besatzungsrecht; Einigungsvertrag; Gebietstausch; Tauschabkommen; Besatzungszone; Westsektor; Gemeindegebiet; Staatsgrenze; Gebietsbestand
    Leitsatz: 1. Die durch Tausch der alliierten Siegermächte betroffenen Gebiete Gatow, Weinmeisterhöhe und West-Staaken gehörten spätestens seit 1949 nicht mehr zum Gebietsbestand des Landkreises Potsdam sowie der Gemeinden Groß-Glienicke und Seeburg. 2. Das Gemeindegebiet kann die Staatsgrenze nicht überschreiten. 3. Die Grenzen der (alten) Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) folgen den von den Besatzungsmächten zwischen den Besatzungszonen gezogenen Demarkationslinien; diese wurden dadurch für kommunale Gebietskörperschaften unüberwindlich. 4. Die Grenzen der sowjetischen Besatzungszone sind ungeachtet der sich aus dem deutsch-deutschen Verhältnis ergebenden Besonderheiten, zumindest gegenüber den westlichen Besatzungszonen oder den Westsektoren von Berlin zu Staatsgrenzen erstarkt. 5. Das die Gebiete betreffende, in der 4. Satzung des Alliierten Kontrollrates vom 30. August 1945 bestätigte Tauschabkommen zwischen Großbritannien und der Sowjetunion und die darauf beruhende Einbeziehung der Gebiete in den britischen Sektor von Berlin hatte zur Folge, daß Berlin unter Einschluß der Gebiete in den Geltungsbereich des Grundgesetzes getreten ist. 6. Das ist durch nachfolgende Maßnahmen nicht berührt worden. 7. Das Besatzungsrecht hat die Rechtslage nicht lediglich überlagert, so daß mit seiner Suspendierung bzw. Beseitigung die frühere Grenzregelung wieder anwendbar wäre, vielmehr hat sich die deutsche Staatlichkeit in ihrer territorialen Ausprägung, ausgehend von besatzungsrechtlichen Maßnahmen in bezug auf die innerdeutschen Staatsgrenzen, neu und damit selbständig reorganisiert. 8. Die Gebietsregelung des Einigungsvertrages ist nicht willkürlich; sie kann auf einen vernünftigen, einleuchtenden Grund zurückgeführt werden.
    BVerfG
    18.10.1994
  5. 1 BvR 1398/93 - Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Offenlegung von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Es kann gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen, wenn ein Gutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Grundlage eines Urteils gemacht wird, obwohl weder das Gericht noch die Prozeßparteien die Möglichkeit hatten, die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Befundtatsachen zu überprüfen.
    BVerfG
    11.10.1994
  6. 1 BvR 1321/94 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Rechtsschutzgarantie; Mauergrundstück; Investitionsvorrangverfahren
    Leitsatz: Die Auffassung, dem Alteigentümer eines Mauergrundstücks stehe im Investitionsvorrangverfahren keine wehrhafte Rechtsposition zu, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
    BVerfG
    16.08.1994
  7. 1 BvR 2048/93 - Eigenbedarfskündigung; Wohnbedarf; überzogener Wohnbedarf; Kündigung; Repräsentativwohnung
    Leitsatz: 1. Das Gericht muß im Räumungsprozeß nach einer Eigenbedarfskündigung den Wunsch des Eigentümers, seine Wohn- und Arbeitsstätte im selben Haus zu haben und dort Geschäftspartner in wohnlicher Atmosphäre zu bewirten, grundsätzlich respektieren. 2. Es liegt kein weit überhöhter Wohnbedarf vor, wenn der Eigentümer zu zweit eine Fünfeinhalb-Zimmer-Wohnung nutzen will, die ebenfalls von zwei Mietern bewohnt wird. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    30.06.1994
  8. 1 BvR 2112/93 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) ist verletzt, wenn eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ist, das Gericht es aber unterläßt, die in Bezug genommenen umfangreichen Anlagen durchzuarbeiten. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    30.06.1994
  9. 1 BvR 1478/93 - Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne
    Leitsatz: Bei der Frage, ob der Mieter einen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne hat, obwohl die Wohnung an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist, sind die Interessen von Vermieter und Mieter umfassend gegeneinander abzuwägen. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    30.06.1994
  10. 1 BvR 641/93 - Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne; ausländischer Mieter
    Leitsatz: Ein ausländischer Mieter kann auch dann Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne haben, wenn die Wohnung an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist, in das ein Sender in der Muttersprache des Mieters eingespeist wird. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    21.06.1994