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BLw 60/94 - Landwirtschaftsanpassungsangelegenheiten; Rechtsbeschwerde zum BGHLeitsatz: In Angelegenheiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz ist aufgrund der Gesetzesänderung eine gegen die im I. Rechtszug ergangene Entscheidung nach dem 19. April 1994 bei dem Bundesgerichtshof eingelegte Rechtsbeschwerde nicht mehr statthaft; die Sache kann in diesem Fall auch nicht an das im II. Rechtszug zuständige Oberlandesgericht verwiesen werden.BGH07.07.1994
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VIII ZR 62/93 - Volkseigene Güter; Umwandlung; Kapitalgesellschaften im Aufbau; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG); Wirtschaftseinheit des DDR-Rechts; VermögensübernahmeLeitsatz: Volkseigene Güter der ehemaligen DDR, die bis zum 3. Oktober 1990 nicht in das Eigentum der Länder oder Kommunen übertragen worden sind, sind zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes in Kapitalgesellschaften im Aufbau umgewandelt worden.BGH06.07.1994
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VIII ARZ 2/94 - Rechtsentscheid; Eigenbedarfskündigung; Wartefrist für ErwerberLeitsatz: Der Eigentümer einer Wohnung darf sich als Vermieter grundsätzlich auf ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses im Sinne des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB (Eigenbedarf) ohne Rücksicht auf die in Satz 2 der Vorschrift bestimmte Wartefrist berufen, wenn er erst nach Überlassung der Wohnung an den Mieter das Hausgrundstück als Miteigentümer in einer Bruchteilsgemeinschaft mit Dritten erworben hat und die Erwerber das Miteigentum gemäß § 3 WEG in der Weise beschränkt haben, daß jedem Miteigentümer abweichend von § 93 BGB Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eingeräumt wird.BGH06.07.1994
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IV ZR 101/93 - Maklerprovision; Nachweismakler; Kenntnis des Kunden von der MaklertätigkeitLeitsatz: Auf die Kenntnis des Maklerkunden von der für den Hauptvertrag kausalen Maklertätigkeit kommt es jedenfalls dann nicht an, wenn feststeht, daß der Kunde den Hauptvertrag auch mit Kenntnis nicht anders abgeschlossen haben würde.BGH06.07.1994
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BLw 110/93 - Abfindungsvereinbarung; LPG; Landwirtschaftliche ProduktionsgenossenschaftLeitsatz: Mitglied und LPG sind grundsätzlich an eine Abfindungsvereinbarung (hier: vom 19. Dezember 1990) gebunden, mit der die Mitgliedschaft einvernehmlich aufgehoben und gleichzeitig die Höhe der Abfindung festgelegt wird.BGH01.07.1994
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BLw 95/93 - LPG-Mitgliedschaft; Austritt aus der LPG Typ I; Verwirkung von MitgliedschaftsrechtenLeitsatz: 1. Ein Beschluß der LPG Vollversammlung, wonach die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern mit Erreichen des Rentenalters erlischt, wenn sie ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen, ist unwirksam. 2. Ein Austritt aus der LPG Typ I ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung war ausgeschlossen. 3. Die Mitgliedschaft in einer LPG kann nicht verwirkt werden, sondern allenfalls die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte.BGH01.07.1994
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BLw 7/94 - LPG-Auflösung; Auflösungsbeschluss vor dem 20.07.1990Leitsatz: a) Ein vor dem 20. Juli 1990 von der Vollversammlung gefaßter Auflösungsbeschluß ist nichtig. b) Ein Beschluß der Vollversammlung, von dem Liquidationserlös die Inventarbeiträge im Verhältnis 1:1 auszuzahlen und den verbleibenden Überschuß allein auf die Arbeitseinheiten zu verteilen, ist auch dann nichtig, wenn er unter der Geltung des LwAnpG 1990 (= a. F.) gefaßt wurde.BGH01.07.1994
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BLw 46/94 - LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche bei Einzelübertritt von der LPG Typ I auf Typ IIILeitsatz: Dem Inventarbeitrag ist auch das anteilige Vermögen der LPG Typ I gleichgestellt, das bei einem Einzelübertritt von der LPG Typ III vertraglich übernommen wurde.BGH01.07.1994
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BLw 17/94 - LPG-Vollversammlung; Anfechtbarkeit des von einer beschlussunfähigen LPG-Vollversammlung gefassten BeschlussesLeitsatz: Der von einer nicht beschlußfähigen LPG-Vollversammlung gefaßte Beschluß ist nicht nichtig, sondern nur anfechtbar.BGH01.07.1994
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BLw 11/94 - Landwirtschaftsanpassungsrechtsstreit; Anspruch einer LPG gegen andere LPG auf Ersatz für die Übertragung von Geld und SachwertenLeitsatz: Verlangt eine LPG von einer anderen LPG (die aus einer unselbständigen kooperativen Abteilung hervorgegangen ist) Ersatz für die Übertragung von Geld und Sachwerten, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.BGH01.07.1994