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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Rechtsstaatsprinzip; Mieterhöhung; Sachverständigengutachten; Offenlegung von Vergleichswohnungen
Leitsatz
Es kann gegen Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen, wenn ein Gutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete zur Grundlage eines Urteils gemacht wird, obwohl weder das Gericht noch die Prozeßparteien die Möglichkeit hatten, die vom Sachverständigen zugrunde gelegten Befundtatsachen zu überprüfen.
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